Vereinbarung s013-emba-037

Benutzeravatar
Iruel
ElderCraft Team
Beiträge: 225
Registriert: 30. Mai 2015, 00:30
Hat sich bedankt: 37 Mal
Danksagung erhalten: 37 Mal

Beitrag

Stadt: s013
Grundstücks-ID: s013-emba-037

Vereinbarung:
Das Grundstück s013-emba-037 dient als Botschaft für die Stadt s037 und ist auch entsprechend diesem Zweck zu bebauen.
Die regulären Regeln von s013 gelten hier nicht, stattdessen aber folgende Regeln:

Technische Regeln:
- Dieses Grundstück zählt weiterhin zu dem Limit von drei Grundstücken pro Spieler in der Stadt
- Es muss Spieler-/Besucherfreundlich gebaut werden. Alle potenziellen Gefahrenquellen müssen entsprechend gesichert sein. Dazu zählt z.B. aber nicht ausschließlich: offene Lava, Kakteen, Magmablöcke und Feuerstellen.
- Es muss für Besucher möglich sein, jederzeit das Grundstück ohne Hilfsmittel (wie zum Beispiel Haustiere oder Teleport-Befehle) wieder verlassen zu können.
- Falls nicht anders mit den Stadtherren abgesprochen, muss 14 Tage nach dem Kauf das Grundstück fertig und entsprechend dieser Vereinbarung bebaut sein.
- 7 Tage nach Fertigstellung, sind Außenlager vom Grundstück zu entfernen.
- Tiere und andere Kreaturen müssen unterirdisch gehalten werden. So tief, dass sie an der Oberfläche weder zu hören noch im Untertitel zu lesen sind (Optionen -> Musik und Geräusche -> Untertitel anzeigen). Achtung: in der Regel kann man Tiergeräusche aus etwas größerer Entfernung lesen als hören (Ausnahme siehe unten)
- Das Grundstück ist als Botschaft gedacht und nicht als Reisebüro oder ähnliches. Der Besitzer kann z.B. Banner aufstellen welche seine Stadt repräsentieren und auf Schildern diese auch erwähnen und beschreiben. Übermäßige Werbung ist aber nicht erwünscht.
- Da die Grundfläche nicht ebenerdig ist, muss die Bebauung an das umliegende Terraforming angepasst sein

Bauregeln (Innenstadt-Grundstücke von s037):
- Farmen bzw. Haustiere an der Oberfläche sind nur zu Dekozwecken gestattet. ( Tiere maximal: 2 )
- Es darf keine Grundstücksumrandung gebaut werden (Zäune etc).
- Es müssen mindestens 85% des Grundstückes mit einem Haus bebaut werden.
- Bei Grundstücken ab einer Grundfläche von 1400 Blöcken dürfen Hinterhöfe gebaut werden, die zu den 85% des Hauses der vorherigen Regel zählen.

Baustil:
- Der Baustil für die gesamte Stadt ist mittelalterlich / ländlich.
- Die maximale Bauhöhe darf 20 Blöcke nicht überschreiten, Ausnahmen können mit der Stadtherrin abgesprochen werden.
- Gebäude müssen an die natürliche Umgebung der Stadt angepasst werden.

Verboten:
- Es dürfen keine Bunker gebaut werden.
- Fenster bzw. Glasflächen von mehr als 3x3 Blöcken oder 9 Blöcken Gesamtfläche sind nicht gestattet.
- Es dürfen keine Burgen gebaut werden.
- Häuser dürfen keine Flachdächer haben.
- Ranken dürfen sich nicht unkontrolliert ausbreiten.

Verbotene Materialien beim Hausbau:
- Prismarinblöcke (Prismarin, Prismarinziegel, dunkler Prismarin, Prismarintreppen, - stufen)
- Netherrack
- Rote Netherziegelblöcke
- Netherwarzenblöcke
- Wasser
- Lava
- Magmablöcke (Verletzungsgefahr!)
- Nahrungsblöcke(ausgenommen Strohballen)
- lebende Korallenblöcke
- Erdige Blöcke (Erde, Kies, Sand, etc.)
- Bunter (Trocken-)Beton (ausgenommen weißer Beton, hellgrauer Beton, grauer Beton und brauner Beton)
- Glasierte Keramikblöcke
- Erzblöcke / Edelsteinblöcke
- Myzel
S013 Ravenbrook
Dschungel | Villen | Hochhäuser | Inseln | Boote | Mittelalterlich
Benutzeravatar
Ryutachan
Beiträge: 355
Registriert: 25. Okt 2016, 16:37
Hat sich bedankt: 45 Mal
Danksagung erhalten: 54 Mal

Beitrag

Gelesen und Akzeptiert ^^
Stadtherrin von S037 Carvahall
Keksqueen ♥

"Hast du die Möglichkeit, jemanden glücklich zu machen, tu es. Die Welt braucht mehr davon."
Benutzeravatar
niborb
Herold
Beiträge: 1110
Registriert: 12. Feb 2015, 14:28
Hat sich bedankt: 21 Mal
Danksagung erhalten: 44 Mal

Beitrag

Sondervereinbarung den neuen Regeln angepasst!
Mummmmy
ElderCraft Team
Beiträge: 163
Registriert: 29. Nov 2015, 15:30
Danksagung erhalten: 2 Mal

Beitrag

genehmigt und akzeptiert
Stadtherrin in s028 Bella Siena

Zurück zu „Vereinbarungen“