Vereinbarung s035-ruine

hoefii
ElderCraft Stadtherr
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Beitrag

Stadt: s035
Objekt: s035-ruine

Vereinbarung:

Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
  • Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
  • Das Objekt ist bebaut mit einer hauptsächlich aus Bruchstein, Steinziegeln und Andesit erbauten, zerfallenen Kathedrale und darf oberirdisch nicht verändert werden. Das Objekt sitzt auf einem Hügel, ist umgeben von Bäumen, einem Teich und anderer Begrünung.
  • Eingerichtet wurde das Objekt als Kathedrale und die Einrichtung, die Begrünung und die Strukturen oberirdisch sowie das Terraforming dürfen nicht verändert oder entfernt werden.
  • Das Grundstück wurde so definiert, dass die Straße und das Straßensystem teilweise auf dem Grundstück verlaufen. Die Infrastruktur der Stadt s035 darf nicht behindert, verhindert, umgeändert oder entfernt werden.
  • Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.

Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035
(:

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