Grundstücks-ID: s035-th32
Vereinbarung:
Größe: 46x46
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
- Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
- Das Objekt ist bebaut mit zwei barocken Townhäusern und einem Parkplatz und darf oberirdisch nicht verändert werden. Das eine Townhaus besteht aus Sandstein, Quarzblöcken, Birkenholzelementen und ist mit einem Geschäft für Designer Textilien, Lederwaren und Parfüm dekoriert. Das andere Townhaus besteht vor allem aus Sandstein, Fichtenholz und ist mit Quarzblöcken dekoriert. In dem Haus befindet sich das Geschäft einer Designer Modemarke im oberen Preissegment. Beide Townhäuser haben ein dunkelgraues Betondach, das mit Fenstern ausgeschmückt ist.
- Der Parkplatz sowie das Straßensystem mit Gehweg und Straßen selbst darf nicht verändert oder entfernt werden. Ebenso darf der Hinterhof nicht angepasst werden.
- Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.
Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035