Vereinbarung s035-markthalle

hoefii
ElderCraft Stadtherr
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Beitrag

Stadt: s035
Grundstücks-ID: s035-markthalle

Vereinbarung:

Größe: 56x50

Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
  • Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
  • Das Objekt ist bebaut mit einer postmodernen/barocken Markthalle und darf oberirdisch nicht verändert werden. Die Markthalle besteht aus Sandstein, Schwarzeichenholz und schwarzem Glas. Das Dach besteht aus Akazienholz, Andesit und -mauern und ist mit Laub bedeckt. Im Inneren der offengehaltenen Markthalle befinden sich kleine Stände, ein Markt und Restaurants. Außerhalb des Gebäudes finden sich Sitzplätze, ein Gehweg und der Vorplatz des Eiffelturms.
  • Das Grundstück schließt einen Teil des Flusses mit ein, dieser Fluss darf nicht angepasst, verändert oder entfernt werden. Der Gehweg muss ebenso unverändert bleiben.
  • Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.

Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035
(:

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