Vereinbarung s035-bibliothek

hoefii
ElderCraft Stadtherr
Beiträge: 910
Registriert: 2. Jan 2015, 14:04
Hat sich bedankt: 17 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal

Beitrag

Stadt: s035
Grundstücks-ID: s035-bibliothek

Vereinbarung:

Größe: 88x98

Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
  • Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
  • Das Objekt ist bebaut mit einem Bibliotheksgebäude und darf oberirdisch nicht verändert werden. Die Bibliothek ist auf einem Steinziegelsockel erbaut und besteht aus Schnee, Sandstein, Birkenholz und Endziegeln. Das Dach besteht aus Prismarinblöcken und ist mit Steinziegeln sowie Holzelementen verziert, außerdem an zwei Stellen durch Glas ersetzt. Auf dem Dach der Bibliothek befindet sich außerdem ein Turm, der aus den Materialien des Gebäudes besteht. In der Bibliothek wurde eine Bücherei mit Arbeitsplätzen errichtet. Das Grundstück schließt an einen städtischen Platz mit Kreisel und Statue sowie an den Fluss der Stadt und an einen Park an.
  • Das Straßensystem darf nicht verändert werden, das heißt, dass der Kreisel mit Statue, Bushaltestelle und Dekoration erhalten bleiben muss. Der Platz darf nicht verändert oder entfernt werden. Der Fluss, der Park und die Landschaft darf nicht angepasst, entfernt oder verändert werden. Es darf kein Terraforming betrieben werden.
  • Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.

Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035

Zurück zu „Vereinbarungen“