Vereinbarung s035-th33/34

hoefii
ElderCraft Stadtherr
Beiträge: 910
Registriert: 2. Jan 2015, 14:04
Hat sich bedankt: 17 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal

Beitrag

Stadt: s035
Grundstücks-ID: s035-th33/34

Vereinbarung:

Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
  • Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
  • Das Objekt ist bebaut mit zwei Barock-Townhäusern und einem postmodernen Townhaus.
  • Das Objekt darf oberirdisch (das schließt die Inneneinrichtung mit ein) ohne Absprache nicht verändert werden.
  • Das eine barocke Townhaus besteht aus Sandstein, Granit und ist mit Birkenholz verziert. Das Townhaus ist mit einem Treppenhaus zum Wohnbereich, einem Fleischverkauf und einem Motorradausstellungsraum ausgestattet und dekoriert. Das Dach ist flach und mit Schornsteinen, Abzügen und Antennen sowie Blitzableitern dekoriert.
  • Das zweite barocke Townhaus besteht aus Sandstein, Bruchstein und ist mit einem Prismarindach geschmückt. Die Fenster des Hauses sind mit Dunkelholzelementen verziert. In dem Haus befindet sich ein Restaurant mit Essräumen und Küche. An das Haus schließt ein Hinterhof an.
  • Das postmoderne Townhaus besteht aus einer Podiumsetage aus Sandstein, auf der das Hauptgebäude aus Quarzblöcken und Zierelementen aus Quarz aufgebaut ist. Die oberen Etagen bestehen aus dunkelgrauem Beton und sind mit Quarz ausgeschmückt. Das Townhaus hat ein Flachdach, welches aus Quarzstufen besteht. Durch das Townhaus gibt es einen Durchgang zum Hinterhof, außerdem ist es dekoriert und ausgestattet mit einem Floristik-Fachgeschäft und einem Reisebüro für Kreuz- und Flussschifffahrten.
  • Der Hinterhof, das Treppenhaus, der Gehweg und das Straßensystem dürfen nicht angepasst, verändert oder entfernt werden.
  • Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.

Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von Paris

Zurück zu „Vereinbarungen“