Vereinbarung s045-flea57

celot1990
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Beitrag

Stadt: s045
Grundstücks-ID: s045-flea57

Vereinbarung:

Für das Grundstück gelten die allgemeinen Bauregeln der Stadt s045, im Speziellen die Bauregeln für "Grundstücke in Flohloch".
Die Häuser Südlich des 6block breiten Weges gelten die Bauregeln für "Bürgergrundstücke". Ein Umbau der Häuser ist solange Regelkonform erlaubt. Die Grundflächen der Häuser dürfen aber nur minimalst angepasst werden um die Gassen und Strassen ungefähr so bei zu behalten.
Der Drachen über dem Grundstück darf nicht verändert werden.
Eine Bitte welche nicht Inhalt der verpflichtenden Vereinbarung ist: "Der Geheimgang im Grundstück ist bitte intakt zu belassen und sonst mit den Stadtherren zu besprechen das dieser Umgelegt werden kann. Diese sind ein Spielerischer Teil der Stadt und uns daher ein Herzensanliegen. wir sind uns bewusst das wir dies nicht fordern können möchten dies aber hier als bitte zur Aufmerksamkeit festhalten."

Celot1990 2. Stadtherr von s045
Celot aus dem Hause Clegane, erster seines Namens, Hand sowie Blutreiter der Königin, Genosse des Eides, Bevollmächtigter der roten Wolle, Meister der Tickets, Oberster Ritter der Sense, Freiherr des Waldes, Lord der Schattenwege, Erzherzog von Flohloch und Junker der ersten Stunde.

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