Vereinbarung s058-fr10

EinHochlandrind
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Stadt: s058
GS-ID: s058-fr10

Vereinbarung:
Durch diese Sondervereinbarung werden, zusätzlich zu den Serverregeln und den Bauregeln der Stadt, folgende Regeln für oben genanntes Grundstück festgelegt: Das Objekt, bebaut mit einem französischen Herrenhaus, darf von Ebene 78 bis 255 ohne schriftliche Genehmigung nicht verändert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Das Straßburg Stadtteam

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