Vereinbarung s074-e03

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niborb
Herold
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Stadt: s074
Grundstücks-ID: s074-e03

Vereinbarung:

Grundstücks-ID: s074-e03

Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
  • Das Grundstück darf nicht oberirdisch verändert werden. Das schließt sowohl das Gebäude, als auch das Terraforming und etwaige andere Strukturen (Bäume, Flüsse etc) ein, welche ganz oder teilweise auf dem Grundstück stehen.
  • Es gelten die allgemeinen Stadtregeln sowie die speziellen der Elbengrundstücke
Asphagor
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Iruel
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Genehmigt aber nicht akzeptiert (Grundstück ist im Besitz der Stadt).
- im Rahmen der Umstellung 09/2020
Fjella
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Sondervereinbarung den neuen Regeln angepasst!
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