Vereibarung s074-spezial05

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niborb
Herold
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Stadt: s074
Grundstücks-ID: s074-spezial05

Vereinbarung:

Grundstück: s074-spezial05 | 47x16

Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
  • Das Grundstück darf nicht oberirdisch verändert werden. Das schließt sowohl das Gebäude, als auch das Terraforming und etwaige andere Strukturen (Bäume, Flüsse etc) ein, welche ganz oder teilweise auf dem Grundstück stehen
  • Es gelten die allgemeinen Stadtregeln sowie die speziellen der Elbengrundstücke
  • Davon abweichend darf das Fundament bis zu 8 Blöcke hoch sein
  • Das Grundstück ist mit einem elbischen Torhaus bebaut. Es besitzt eine zentralen Bogengang unter den man über einen Weg durch das Grundstück hindurch laufen kann.
  • Das Torhaus schließt an beiden Seiten bündig an zwei Galerien an, welche nicht mehr zum Grundstück gehören.
  • Das Haus besitzt einen symmetrischen Aufbau beidseitig vom Bogengang.
  • Je ein Turm befindet sich nahe dem Zentrum vom Torhaus.
  • Das Torhaus besitzt auf jeder Seite jeweils 2 hervorstehende Ausbuchtungen, welche durch das Fundament gestützt werden.
  • An den beiden schmalen Seiten schließt das Grundstück an zwei Bäche bzw. kleine Wasserfälle an
x8GIN8x
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Gelesen und akzeptiert!
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Iruel
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Genehmigt und akzeptiert.
- im Rahmen der Umstellung 09/2020
Fjella
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Sondervereinbarung den neuen Regeln angepasst!
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