Vereinbarung s074-spezial04

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niborb
Herold
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Beitrag

Stadt: s074
Grundstücks-ID: s074-spezial04

Vereinbarung:

Grundstück: s074-spezial04 | 160x136, Höhe -64-87

Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
  • Das Grundstück darf oberirdisch nicht verändert werden. Das schließt sowohl Gebäude, deren Inneneinrichtung, als auch das Terraforming, insbesondere auch Höhlenwände, - böden und -decken, sowie etwaige andere Strukturen (Bäume, Flüsse etc) ein, welche ganz oder teilweise auf dem Grundstück stehen
  • Oberfläche bedeutet alles über und einschließlich Ebene 1
  • Es gelten die allgemeinen Stadtregeln
  • Das Grundstück besitzt eine einzigartige Bebauung, dessen Aussehen wird im Nachfolgenden beschrieben
  • Das Grundstück besteht aus einer sehr großen Höhle.
  • Es fließt ein Fluss von einer Seite der Höhle in einen See in dieser. Der See wird von einem großen Tor auf der vom Fluss gegenüberliegenden Seite begrenzt.
  • Am Fluss befinden sich ein sehr großer sowie ein kleinerer Baum. Ebenfalls befindet sich weiter im Inneren der Höhle ein Baum, von einem kleinen Wasser-Ring begrenzt.
  • Rings um die Bäume am Fluss ranken sich Blätter-Stränge vom Fluss die Wände hoch bis zur Decke.
  • In der Höhle selbst stehen verschiedenste zwergisch gebaute Häuser, die sich in die Höhle einfügen. Die Häuser bilden teils mehrere Ebenen, welche untereinander durch Treppen oder Wege verbunden sind.
  • Manche der Häuser besitzen kleine Stände im Erdgeschoss, weitere Türme oder gehen nahtlos seitlich als auch oberhalb/unterhalb in andere Häuser über.
  • Die Höhlenwände sind in regelmäßigen Abständen beleuchtet, zur Decke hin nimmt diese ab.
  • Es gibt - abgesehen vom Fluss - insgesamt 4 weitere Durchgänge von bzw. zu anderen Höhlen. Dieses Grundstück erstreckt sich teilweise in die angrenzenden Höhlen hinein.
    1. Im Westen befindet sich ein Durchgang zu einer weiteren Höhle, die eine Baustelle beinhaltet
    2. Ebenfalls im Westen, jedoch auf einer höheren Ebene befindet sich ein weiterer Durchgang zu einer Höhle, diese stellt eine Erzmine dar
    3. Im Süden befindet sich ein Durchgang, dieser führt ebenfalls zu einer Erzmine
    4. Im Norden befindet sich der letzte Zugang, dieser führt in die restliche Stadt
  • Im Süden befindet sich - schräg oberhalb vom Durchgang - eine große Säule, neben dieser über mehrere Etagen verteilt ein paar Plattformen die zu weiteren, sehr kleinen Minenschächten bzw. -gängen führen.

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