Verständnisfrage zu Regel 4.4

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DraconisMC
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Hallo liebes Elder-Team!

Da ich von diversen Eldern z.T. gegenteilige Aussagen oder "bin mir nicht sicher" zur Regel 4.4 erhalten habe, würde ich das gerne einmal offiziell abklären.

Regel 4.4 (Stadtherr):

Stadtherren dürfen keine Grundstücke in ihrer eigenen Stadt bewirtschaften! Auch ein Umweg über Dritte ist nicht erlaubt! Er darf jedoch seine Stadt selbst als Grundstück nutzen!

Gilt dies auch für den 2. Stadtherren? Der wird unter Regel 5 behandelt und die Gleichstellung zum 1. Stadtherren ist hier nicht ganz eindeutig.

Wenn ich also aktiver Bürger einer Stadt bin und mehrere GS in dieser Stadt besitze, müsste ich diese erst verkaufen, um 2. Stadtherr werden zu können?

Danke schonmal im Voraus.

Gruß,
Draconis
Zuletzt geändert von DraconisMC am 2. Mär 2020, 08:35, insgesamt 1-mal geändert.
Tobsen2520
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Es ist so, dass du die Grundstücke auch als 2. Stadtherr behalten darfst. Allerdings und das ist das wichtige, du darfst sie nicht bewirtschaften. Also weder Dinge dort lagern oder farmen. Ich denke das wurde so bestimmt, damit ein Stadtherr nicht die Elderlimits umgehen kann.

Außerdem bleibt ja noch die ganze Stadt die bewirtschaftet werden kann.

Ich glaube es könnte auch Schwierigkeiten geben, wenn du später mal den Posten als 2. Stadtherren wieder aufgibst. Denn dann wirst du überall als Besitzer entfernt, so denke ich auch bei den Grundstücken, die eigentlich dir gehören. Zu diesem Punkt kann aber sicherlich noch ein Teamler genauere Auskunft geben.

Lieben Gruß
Zuletzt geändert von Tobsen2520 am 2. Mär 2020, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
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_BOOM_21
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Die Aussage von @ToRa2520 sind soweit korrekt, auch der Beweggrund ist der Richtige. Sowohl 1. als auch 2. Stadtherr dürfen keine Grundstücke innerhalb der Stadt in irgendeiner weise bewirtschaften, welche die ElderLimits umgehen würden.

Wenn du das Amt des 2. Stadtherren ablegst, wirst du aus allen Eintragungen in der Stadt entfernt, jedoch passiert das weitestgehend Manuell, wenn du also Grundstücke vorher besessen hast und das über deinen Kontoauszug belegen kannst, werden diese Grundstücke auch nicht entfernt, jedoch muss das bei der Kündigung/beim Rücktrittsticket bzw. in Absprache mit dem Team angegeben werden, damit wir das auch berücksichtigen können.

Mit freundlichen Grüßen
_BOOM_21 | Yannic
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DraconisMC
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Vielen Dank für die Antworten!

Leider macht mir das meine Sache nicht einfacher. Ich hab mit dem Gedanken gespielt, ggf. einen Posten als 2. Stadtherren als Unterstützungsleistung anzunehmen, um mich gelegentlich um Dinge wie Tickets etc. kümmern zu können/dürfen. Allerdings wollte ich das strikt von meinem Dasein als Bürger trennen. Von meinen GS mag ich mich auf keinen Fall trennen und die darauf vorhandenen Lager und Farmen lassen sich ja nicht wegdiskutieren. Auf der anderen Seite gedenke ich nicht, auf Stadtgrund zu farmen oder zu lagern. Ich will ja kein Stadtbesitzer werden, nur bei der Verwaltung helfen.

Insofern wird das mit dem Posten wohl leider eher nichts werden.

Gruß,
Draconis

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