Frage zu Regel bezüglich GS Bewirtschaftung in eigener Stadt

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_firewarrior20_
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Ich spreche mich auch mal dafür aus das erste und zweite stadtherren ihre stadtfarm auch zum Farmen nutzen dürfen weil warum muss man als stadtherr in andere Städte gehen um zu Farmen wenn man selber eine große Fläche in der Stadt als stadtfarm zurverfügung stellt. Klar ist das frei willig aber trotzdem möchte ein stadtherr gerne viel in seiner Stadt sein und dort dan auch Farmen können.


Mit freundlichen Grüßen Fire
2. Stadtherr von S069 Primum Pecunia
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BuildingDave
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Ich versuch mal alles aufzuarbeiten was jetzt hier geschrieben wurde... es ist jetzt 6:58 Uhr... bin mal gespannt wann ich fertig werde...

Zum einen @SusiTiger ... du schreibst zuerst, was in der Regel drin steht.
es gibt ja die Regel, welche untersagt, dass ein Stadtherr (auch 2.Stadtherr) in seiner eigenen Stadt ein Grundstück bewirtschaften darf. Dazu zählt ja auch das nutzen der Stadtfarm, welche in dem Moment ja als separates Grundstück definiert ist
Du beziehst dich dabei bei deiner Aussage auf Regeln zur Stadtverwaltung 4.4
Hier Nachzulesen: https://eldercraft.de/regeln/2-1-regeln ... ldercraft/

Und direkt im Anschluss, verballhornst du Alles mit der Aussage:
Wozu wurde diese Regel eigentlich aufgestellt, das man seine eigene, in mühevoller Arbeit gebaute Stadtfarm zB nicht selber nutzen darf?


Es wurde nie eine Regel ins Leben gerufen um explizit Stadtherren das nutzen der eigenen Stadtfarm zu verbieten.

Deine nächste Aussage:
- Mehrere Grundstücke zu definieren und zu bewirtschaften um die Tierlimits zu umgehen, ginge ja nicht, da es ja eh nicht erlaubt ist, pro Stadt mehr als 125 Tiere zu halten, also für Stadtherren und 2.Stadtherren sowieso unattraktiv.
DOCH, genau aus diesem Grund wurde diese Regel ins Leben gerufen. Genau das haben Stadtherren getan, weshalb ein Riegel davor geschoben werden musste. Und genau deshalb steht in der Regel auch der Hinweis, dass ein Umweg über Dritte (was auch Zweitaccounts einbezieht) nicht gestattet ist. Denn sonst haben wir bald einen Stadtherr, mit 10 Accounts, die alle ein MAX-Elder-GS mit 125 Tieren in seiner Stadt besitzen. Und der Stadtherr ist zufälligerweise in jedem eingetragen und seinen Metzgerberuf kann gelevelt werden.

Ich durfte mir mehrfach von Neuen und Stammspielern den Spruch anhören: Ja, genau so steht das aber nicht in den Regeln! Jetzt steht es halt drin, und die Community muss es tragen.
Als Lösung der ganzen Sache wurde von mir bereits ins Auge gefasst, dass jeder nur noch insgesamt 125 Tiere auf dem Server halten kann und lediglich seine eigenen Tiere schlachten darf. Da wir das aber aktuell technisch noch nicht umsetzen können, da ein entsprechendes Plugin fehlt, muss die Regel noch bleiben.

Allerdings ist es eine Überlegung wert, wie du danach erwähnst, die Regel entsprechend anzupassen, dass Stadtherren die eigene Stadtfarm nutzen dürfen.


@DraconisMC
Offensichtlich hast du nicht die richtigen gefragt...

@SirCorley
Das Problem ist ein ganz anderes. Wenn eine Stadt enteignet wird, dann werden alle Grundstücke des Stadtherrn und des 2.Stadtherrn enteignet und eingezogen. Unter anderem, weil der 2.Stadtherr kein recht mehr dazu hat Grundstücke zu verkaufen. Wie sollen wir differenzieren ob er das Grundstück schon vor seinem Amt als 2.Stadtherr hatte? Buch führen? Zu viel Aufwand. Und wenn eine Stadt enteignet wird geht das Team systematisch jedes Grundstück der Stadt durch und enteignet es, sofern es Stadt- oder 2.Stadtherr gehört hat. Und selbst dann hat eine Person oft schon 1-2 Stunden Arbeit.
Damit es genau dann nicht dazu kommt, dass ein Grundstück enteignet wird und die ganzen Kisten weg sind, gibt es diese Regelung. Es geht dabei gar nicht darum, jemandem etwas zu vermiesen... eher darum jemanden zu schützen.
Und hier wird auch der nur halb durchdachte Widerspruch von @Enzoee entkräftet. Das Szenario einer Bilderbuchenteignung findet nicht statt wenn der Stadtherr inaktiv ist und der 2.Stadtherr 1x die Woche 5 Minuten reinschaut. Wenn die GS dann enteignet sind, und es war ein eigenes dabei ist das Gemeckere aber groß.

Natürlich darf ein Stadtherr ein Grundstück in seiner eigenen Stadt besitzen. So lange er kein Verkaufsschild drauf setzt ist das ja auch der Fall. Und wenn ein Stadtherr nie ein Schild zum verkaufen darauf setzt, dann ist das halt eben so. Er wird es aber nie nutzen/bewirtschaften dürfen. Hier hatten wir auch schon den Fall, dass ein Stadtherr Grundstücke mit Tieren enteignet hatte und diese dann bewirtschaftet hatte. Und wenn die Stadt enteignet wird, ist das GS halt auch weg.


Dann möchte ich den Sinn bezüglich der Truhen MAK WIEDER erklären...
Truhen interessieren die Serverlast so ziemlich NULL. Aber Spieler mit einem schwachen PC haben in Gegenwart von Tile-Entities Performanceprobleme. Tile-Entities sind Blöcke, die etwas speichern. Ein Schild speichert Schrift, eine Truhe Items... man merkt diesen Einbruch der Performance recht gut an unserem Marktplatz. JEDER hat dort weniger FPS als z.B. beim Gasthaus. Und wenn die Hardware schwach ist geht das durchaus in die Richtung von 5-10 FPS was nicht mehr flüssig spielbar ist. Besonders merken das auch Spieler die mit der Bedrock-Edition auf dem Handy spielen. Das mal als Vorerklärung.
Wieso kann ein Stadtherr nur 200 Kisten setzen? Deko und/oder kurzfristiges Lager bei Umbauten etc. Die Kisten eines Stadtherren gehören auf den LAGERSERVER!!!! Genauso die Öfen und Braustände. Stadtherren haben KEINE BEGRENZUNG DER TRUHEN auf dem Lagerserver. Ein Stadtherr kann ein 100x100 Grundstück so voll mit Truhen packen wie er möchte. Früher waren die Lager der Städte fast immer unterhalb des Stadtspawns. Neue Spieler kamen in die Stadt und wurden, wenn sie schlechte Hardware hatten, von massiven Lags begrüßt. Oft dachten die Spieler dann auch, dass es am Server liegt. Ist aber nicht so... der eigene Rechner schafft das nur nicht. Also wurde der Lager-Server erstellt. Dort kann jeder Stadtherr sein Lager einrichten wie er will.... gigantisch wie es sinnloser nicht geht...

Die andere Sache mit den Tieren habe ich oben schon erläutert...


Nun zurück zu der eigentlichen Anfrage von @SusiTiger die man wie folgt kürzen kann:
Wäre es möglich, oder was spricht dagegen, wenn man Stadtherren erlauben würde die eigene Stadtfarm mit zu nutzen?

Zu dieser Frage werde ich mich mit dem Team beraten.
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SusiTiger
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Hey @BuildingDave und Danke für deine ausführliche Antwort :D

Zuerst mal dazu:
BuildingDave hat geschrieben: 22. Dez 2020, 08:17
Zum einen @SusiTiger ... du schreibst zuerst, was in der Regel drin steht.
es gibt ja die Regel, welche untersagt, dass ein Stadtherr (auch 2.Stadtherr) in seiner eigenen Stadt ein Grundstück bewirtschaften darf. Dazu zählt ja auch das nutzen der Stadtfarm, welche in dem Moment ja als separates Grundstück definiert ist
Du beziehst dich dabei bei deiner Aussage auf Regeln zur Stadtverwaltung 4.4

Und direkt im Anschluss, verballhornst du Alles mit der Aussage:
Wozu wurde diese Regel eigentlich aufgestellt, das man seine eigene, in mühevoller Arbeit gebaute Stadtfarm zB nicht selber nutzen darf?


Es wurde nie eine Regel ins Leben gerufen um explizit Stadtherren das nutzen der eigenen Stadtfarm zu verbieten.
Mir ging es nicht darum und es war auch nicht meine Absicht, eine Regel zu verballhornen. Mir wurde einmal von einem hochrangigen Teamler erklärt, dass die Stadtfarm zu den Grundstücken gehört, welche vom Stadtherren/2.Stadtherren laut Serverregeln nicht bewirtschaftet werden dürfen, da es ja ein definiertes Grundstück ist und damit nicht mehr als Stadtgrund zählt, was für mich so rüber kam, dass es laut eben dieser Regel verboten ist.


BuildingDave hat geschrieben: 22. Dez 2020, 08:17 Nun zurück zu der eigentlichen Anfrage von @SusiTiger die man wie folgt kürzen kann:
Wäre es möglich, oder was spricht dagegen, wenn man Stadtherren erlauben würde die eigene Stadtfarm mit zu nutzen?

Zu dieser Frage werde ich mich mit dem Team beraten.
Das wäre echt Klasse, wenn man dafür eine Lösung finden würde und ich glaube, alle Stadtherren und 2.Stadtherren wären dafür dankbar :D

Liebe Grüße SusiTiger
:D S040 Elementa :D
Die Stadt der Elemente
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Auch von mir danke für die ausführliche Antwort! Noch ein paar kurze Anmerkungen hierzu:

1. Schade zu hören, dass offensichtlich immer wieder die (verständliche) Begrenzung der Tierzahl zu solchen Missbräuchen führt.

2. Das mit dem Lagerserver war mir nicht bekannt. Der wird im Wiki glaub ich nicht erwähnt. Hab im Forum jetzt was dazu gefunden.

3. Stichwort "Buchführung". Ich könnte mir schon vorstellen, dass Stadtherren ihre privaten GS z.B. in den Stadtregeln registrieren und somit schützen lassen könnten. Gerne auch gegen Gebühr. Aber klar, etwas Mehraufwand wäre das natürlich.

4. Frage: wäre es okay, einen Zweitaccount für den 2. Stadtherren zu benutzen, der auf keinem bewirtschafteten GS eingetragen ist? Also eine bewusste und strikte Trennung der Rollen Stadtherr und regulärer Bürger?

Danke und Gruß,
Draconis
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nigjo
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Ich denke nicht.
DraconisMC hat geschrieben: 25. Dez 2020, 12:064. Frage: wäre es okay, einen Zweitaccount für den 2. Stadtherren zu benutzen, der auf keinem bewirtschafteten GS eingetragen ist? Also eine bewusste und strikte Trennung der Rollen Stadtherr und regulärer Bürger?
BuildingDave hat geschrieben: 22. Dez 2020, 08:17 Genau das haben Stadtherren getan, weshalb ein Riegel davor geschoben werden musste. Und genau deshalb steht in der Regel auch der Hinweis, dass ein Umweg über Dritte (was auch Zweitaccounts einbezieht) nicht gestattet ist.
Gruß
Jens
Cube Lagermeister
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nigjo hat geschrieben: 25. Dez 2020, 15:07 Ich denke nicht.
DraconisMC hat geschrieben: 25. Dez 2020, 12:064. Frage: wäre es okay, einen Zweitaccount für den 2. Stadtherren zu benutzen, der auf keinem bewirtschafteten GS eingetragen ist? Also eine bewusste und strikte Trennung der Rollen Stadtherr und regulärer Bürger?
BuildingDave hat geschrieben: 22. Dez 2020, 08:17 Genau das haben Stadtherren getan, weshalb ein Riegel davor geschoben werden musste. Und genau deshalb steht in der Regel auch der Hinweis, dass ein Umweg über Dritte (was auch Zweitaccounts einbezieht) nicht gestattet ist.
Gruß
Jens
Bitte nicht den Nebensatz überlesen! Wenn der Zweitaccount eben nicht auf GSen eingetragen wird, gibt es auch keinen Missbrauch, wie Dave ihn geschildert hat Es muss doch möglich sein, beides voneinander zu trennen.

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