Regeln der Stadt s005

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BuildingDave
Imperator
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Allgemein:

- folgende Serverregeln stehen IMMER über den Regeln einer Stadt:
Allgemeine Regeln
Regeln Wirtschafts-Server / Land der Elder
- die Stadtregeln stehen auch am Stadtspawn auf Schildern ausgeschrieben
-das Haus/Grundstück (Terraforming)muss in das Stadtbild und die Umgebung passen, nicht umgekehrt!
-es sind mindestens 3 Blockarten zum Hausbau zu verwenden (siehe Grundstücksregeln). Von diesen Blockarten darf keine mehr als die Hälfte der Fassade des Gebäudes bedecken (ausgenommen Dach)
-Verschiedene Formen von EINER Holzsorte (Bretter/Stamm/Stufen etc) werden als 1 Blockart gewertet, das selbe gilt bei Stein, allerdings sind z.B. Fichtenholzstämme und Schwarzeichenbretter 2 Materialien
-innerhalb von 2 Wochen muss ein Haus fertig auf dem Grundstück stehen
-es dürfen nur Spitzdächer gebaut werden
-Grundstücke die aus Versehen gekauft wurden, werden NICHT zurückerstattet
-maximale Blockhöhe von Hecken, Zäunen um das Grundstück beträgt 2 Blöcke, sie darf nicht blickdicht sein
-schwebende Objekte/Plattformen sind verboten
-Kleingärten/Dekofarmen an der Oberfläche sind erlaubt und gern gesehen !AKTIVE Farmen an der Oberfläche nicht gestattet!
-ordentliche Gartengestaltung (keine reinen Grasblöcke, wahllose Knochenmehlbepflanzung u.ä.)

Bauregeln:
Baustil:
Mittelalterlich, ländlich

Verboten:
-Öfen/ Werfer/ Spender/ Zaubertische an der Oberfläche
-Kisten an der Oberfläche
-Tropen-, Akazien-, Birkenholz in jeglicher Form
-Obsidian
-sämtliche Erze
-Redstoneschaltungen und Redstone
-Sandstein und Sand
-Materialien aus dem END (ALLE BLÖCKE UND MATERIALIEN)
-alle Nethermaterialien inklusive Quarz
-Schienen
-an der Oberfläche Tropenbäume und Akazienbäume
-Glowstone (Im Außenbereich des Hauses und Grünfläche)
-Vogelhäuser
-Mineralblöcke (ALLE Blöcke aus sämtlichen Erzen und Mineralien)
-farbiges Glas (Ausnahmen siehe Grundstücksregeln)
-farbige Keramik (Ausnahmen siehe Grundstücksregeln)
-Beton in allen Varianten inklusive Trockenbeton (Ausnahmen siehe Grundstücksregeln)
-glasierte Keramik
-Seelaternen und Prismarinblöcke jeglicher Art
-Schachbrettmuster
-Stelzenhäuser
-Wassergrundstücke
-Ziegelsteine (außer für`s Dach)
-Lava
-Wasser
-Redstonelampen
-Schleimblöcke
-Pilzblöcke
-Schnee und Eis
-Magmablöcke
-Metallzäune
-Wolle
-Andesit / Granit / Diorit
-Flache/Glatte Wände sind verboten, Verzierungen sind wichtig!
-farbige Korallenblöcke
-abgestorbene Korallen
-abgestorbene Korallenblöcke
-Schildkröten
-Delphine
-Schildkröteneier
-Rahmen
-Banner
-Glasblöcke

Tierregeln:
-es gelten die Regeln Wirtschaftsserver Punkt 3
-Tiere müssen mindestens 40 Blöcke unter der Grundstücksoberfläche gehalten werden
-2 - 4 Tiere an der Oberfläche erlaubt, Ausnahme siehe Bauerngrundstücke


Spezielles:
-Sonderbauten wie z.B. Sehenswürdigkeiten MÜSSEN mit den Stadtherren abgesprochen werden
-Was laut Regeln nicht erlaubt ist, ist automatisch verboten!

Deko - Blöcke:

Diese Blöcke sind zu Dekozwecken erlaubt, aber sonst verboten!

-Sandstein und Sand
-Schienen
-Wasser (erlaubte Menge bei den GS-Regeln)
-Redstonelampen (Als Deko nach Absprache erlaubt)
-Magmablöcke (zu Dekozwecken nach Absprache)
-Metallzäune (nicht als Fenster)
-Andesit / Granit / Diorit
-abgestorbene Korallenblöcke
-Schildkröteneier nur auf Gras oder Erde dezent zur Deko erlaubt (max 5 Stück)
-Rahmen sind Verboten (Nach Rücksprache mit den Stadtherren erlaubt)
-Banner sind Verboten ( Nach Rücksprache mit den Stadtherren erlaubt)
-Ranken
-Fackeln in Maßen
-Korallen, Meeresgurken, Seetang 2 Block tief im Wasser erlaubt
-getrockneter Seetangblock nur sehr dezent zur Deko


Arbeitergrundstücke(s005-arbXXX):

-erlaubtes Baumaterial:

-Ton (keine roten Ziegel),
-Keramik in folgenden Farben: grün, (ungefärbte) Keramik, schwarz,braun, hellgrau, grau
-Cobbelstone(Bruchstein)
-Steinziegel
-nur eine Holzart
-Beton: schwarz, braun, hellgrau, grau, weiß
-Trockenbeton: schwarz, grün, braun, hellgrau, grau, weiß
-Trockenbeton und Beton nur als unterste Blockreihe eines Hauses und zur Weg-/Gartendeko erlaubt!
-Glasfenster und Glasblöcke sind verboten! Für die Fenster sind Holzzäune zu verwenden!
-15 Blöcke hoch darf das Haus sein
-reine Cobblestone (Bruchstein) Dächer sind verboten
-maximal 3 Blöcke FLIEßENDES WASSER
-entrindetes Birkenholz


Bürgergrundstücke(s005-buerXXX):

-erlaubtes Baumaterial:

-Keramik: ungefärbte Keramik, schwarz, grün, braun, hellgrau, grau
-Beton: braun, hellgrau, grau, weiß
-Trockenbeton: grün, braun, hellgrau, grau, weiß
-Trockenbeton und Beton nur als unterste Blockreihe eines Hauses und zur Weg-/Gartendeko erlaubt!
-Glasscheiben in folgenden Farben: weiß, ungefärbt, hellgrau
-20 Blöcke hoch darf das Haus sein,
-Reine Cobblestone- (Bruchstein) und rote Ziegelsteindächer sind VERBOTEN!
-maximal 3 Blöcke FLIEßENDES WASSER
-entrindetes Birkenholz
-Glasfenster maximal 1x2 groß und auf 6 Glasfenster begrenzt


Adelsgrundstücke(s005-adlXXX):

-erlaubtes Baumaterial:

-Keramik: ungefärbt, schwarz, braun, hellgrau, grau, weiß
-Knochenblöcke für die Wand erlaubt
-Weißer und hellgrauer Trockenbeton für Fassade erlaubt
-Beton: hellgrau, grau, weiß
-Trockenbeton: grün, braun, hellgrau, grau, weiß
-Trockenbeton und Beton nur als unterste Blockreihe eines Hauses und zur Weg-/Gartendeko erlaubt!
-Glasscheiben/Fenster in folgenden Farben sind erlaubt: weiß,ungefärbt, dunkelblau, hellgrau, grau, schwarz
-Das Haus darf 25 - 30 Blöcke hoch sein
-Das Grunstück muss mindestens zur Hälfte bebaut sein!
-rote Ziegelsteindächer und reine Cobblestone (Bruchstein) Dächersind verboten!
-maximal 7 Blöcke FLIEßENDES WASSER
-entrindetes Birkenholz
-Glasfenster maximal 2x2 groß und auf 10 Glasfenster begrenzt


Steintorviertel (s005-steinXXX):

-zum Bauen erlaubte Materialien:

-für den Dachbau ist nur roter Ziegelstein erlaubt
-Keramik: ungefärbt, schwarz, braun, hellgrau, grau, weiß
-Beton: schwarz, hellgrau, grau, weiß
-Trockenbeton: schwarz, grün, braun, hellgrau, grau, weiß
-Trockenbeton und Beton nur als unterste Blockreihe eines Hauses und zur Weg-/Gartendeko erlaubt!
-Schwarzeichenholz und Fichtenholz
-Knochenblöcke
-Cobblestone (Bruchstein) und Steinziegel
-Bauhöhe der Gebäude/Häuser maximal 15 Block
-Glasfensterscheiben: weiß, ungefärbt, grau
-maximal 3 Blöcke FLIEßENDES WASSER
-Glasfenster maximal 1x2 groß und maximal 3 Glasfenster gestattet


Bauerngrundstücke(s005-hofXXX):

Es müssen mehrere Gebäude auf dem Grundstück gebaut werden (Haupthaus und Nebengebäude)
Felder an der Oberfläche sind zu bauen
Maximal 10 Tiere an der Oberfläche erlaubt
KEINE Windmühlen auf dem Grundstück, Ausnahmen Grundstücke mit bestimmter Kennzeichnung (s005-hofwXXX)
Windmühlen max. 50 Block hoch
Auf Grundstücken mit der ID s005-hofwXXX sind Windmühlen zu bauen
Glasfenster maximal 2x2 groß und auf 10 Glasfenster begrenzt

-erlaubtes Baumaterial:

-Ton (keine roten Ziegel),
-Keramik in folgenden Farben: grün, (ungefärbte) Keramik, schwarz, braun, hellgrau, grau, weiß
-Eichen- / Schwarzeichen- / Fichtenholz
-Beton: schwarz, braun, hellgrau, grau, weiß
-Trockenbeton: schwarz, grün, braun, hellgrau, grau, weiß
-Trockenbeton nur als Deko in der Fassade
-Trockenbeton und Beton nur als unterste Blockreihe eines Hauses und zur Weg-/Gartendeko erlaubt!
-Knochenblöcke
-Glasblöcke sind verboten! Die Fenster dürfen maximal 2x2 groß sein und nur vereinzelt!
-Glasscheiben in ungefärbt, weiß, grau, hellgrau nur für Fenster
-35 Blöcke hoch darf das Haus sein
-reine Cobblestone (Bruchstein) Dächer sind verboten
-Strohdächer sind erlaubt
-Stein/Steinziegel/Bruchstein nur in geringen Mengen!
-Keine komplette Umzäunung des Grundstücks
-maximal 5 Blöcke FLIEßENDES WASSER


Schlusswort der Stadtherren Benisha und Slipy

Besucht uns doch in Myrtana! Da wo lebendiges Mittelalter und guter Zusammenhalt groß geschrieben wird! Wir freuen uns auf dich und stehen für Fragen, Anregungen und Wünsche stets zur Verfügung!

Änderung der Regeln nur durch einen Admin, um Missbrauch zu vermeiden. Erlaubnis zur Regeländerung muss vorher beim Admin beantragt werden.
Zuletzt geändert von niborb am 1. Aug 2018, 11:51, insgesamt 2-mal geändert.

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