Stadtfarmen erlaubt, geduldet oder verboten?

PiAye

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Könnte die Frage im Kummerkasten stellen aber ich hab oft spätschichten, sodass ich dort zu der Zeit nicht teilnehmen kann. Und wenn dann hab ichs bestimmt bisdahin wieder vergessen ^^'

Zu den Fragen bezüglich Autofarm: Das war eigentlich auf den Punkt bezugen, dass derjenige, der etwas errichtet es auch wieder abernten muss. Mit anderen Worten: Wenn ich etwas aufbaue kann ich ja keinen anderen diese Farm ernsten lassen. Das würde unter den Punkt fallen, dass ich anderen Helfe ihren Beruf zu leveln (auch wenn dieser danach wieder was pflanzt - ist dies nicht die selbe Pflanze die er abgebaut hat).

Desweiteren bewegt mich dann auch noch die Frage, wieso ich die sogenannte Farm nicht auch als Eigenbedarf dann nutzen dürfte. Ich meine ich selbst würde es nicht tun (bin viel zu Faul ellenlange Kartoffel oder Kürbisstränge zu ernten) aber mal angenommen ich hätte den Beruf Bauer und will hin und wieder meinem Beruf nachgehen... Muss ich jetzt extra eine 2. Farm aufbauen obwohl da eine steht, die sowieso für alle frei begehbar ist?? Einerseits fördert es (teilweise) die Neuerstellung von Farmen - andererseits darf ich meine frei zugängige Farm nicht nutzen und muss noch eine errichten? Aber wie gesagt, ist in meinem Falle nicht von Interesse.

Ich würde halt nur eine direkte Aufklärung von oben bekommen obs wirklich zu 100% erlaubt ist oder obs nur geduldet ist bis jemand damit Mist baut (wie in anderen Fällen auch) und diese dann verboten sind und ich das ganze Teil wieder abreißen darf. Mal abgesehen von der Regelmissachtung, dass so etwas überhaupt bei mir existiert und ich Leute auf ein Grundstück lasse und mir Verleih o.ä. angedroht wird.
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Quader4
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@Seppoo

Bei einer Stadtfarm farmen Stadtherren nicht selbst sondern erlauben den Bewohnern zu farmen und die gefarmten Sachen zu behalten.
Regel 7.2.3 dürfte damit also nichts zu tun haben.
Seppoo
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[quote='Quader4']@Seppoo

Bei einer Stadtfarm farmen Stadtherren nicht selbst sondern erlauben den Bewohnern zu farmen und die gefarmten Sachen zu behalten.
Regel 7.2.3 dürfte damit also nichts zu tun haben.
[/quote]


[quote='BuildingDave']Server Regeln wirtschaftsserver 7.2.3


Stadtherren dürfen keine Grundstücke für sich selbst erstellen und bewirtschaften! Auch ein Umweg über Dritte ist nicht erlaubt! Er darf jedoch seine Stadt selbst als Grundstück nutzen!
[/quote]

nun ein bewohner der stadft währe der erwähnte dritte ...egal wer auf dem besagten GS farmen würde..durch die regellung des "dritten" wäre es verboten egal wer farmen würde
[align=center]Als Verrückter in einer dem Wahnsinn anheim gefallenen Welt, bin es da nicht ich, der, der Normal ist?[/align]
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Quader4
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Das siehst du falsch. Im Teil vorher heißt es Zitat:

"für sich selbst"

Das bedeutet wenn Stadtherren die Farmen mit der Absicht anlegen, an die Items zu kommen.
Das machen aber stattdessen die Stadtbewohner und sie behalten alles. Das Eigentum der Bewohner ist ja nicht gleich das Eigentum der Stadtherren. Somit entfällt die Frage nach dem "Dritten", denn der Stadtherr hat nichts davon.
Zuletzt geändert von Quader4 am 14. Okt 2015, 14:53, insgesamt 1-mal geändert.
PiAye

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Ich glaube das seht ihr beide falsch. Mit Dritt ist gemeint, dass ich die Stadtfarm an jemanden verkaufe und dieser dann Leute einträgt und mich farmen lässt aber egal was davon jetzt stimmt oder nicht beantwortet das nicht meine Frage.
celot1990
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ich fände es auch echt super wenn von Offizieller Seite ein Statement in den nächsten tagen kommt das alle die vielen Unklarheiten beseitigt und Klar definiert ob und wenn wie eine Stadtfarm erlaubt ist. Wen man darauf eintragen darf z.B. Gäste vom Gasthaus, oder nur Stadtbewohner oder gar allen? darf man als Stadt Team sagen nur Leute mit einem GS der Kategorie x werden zur Staatsfarm zugelassen.

ich weiß viele frage und eventuell auch etwas was im Team noch geklärt werden muss doch für uns als Stadtherr und 2. Stadtherr eine existenzielle frage da wir uns ja an die regeln halten wollen und keine Enteignung Riskieren wollen.
MrSpock78
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[quote='Klapleosa','https://goo.gl/o4BKkt?/ht-replaced-tp:/ ... #post32114']In dem Kummerkasten auf den du da ansprichst habe ich die Frage nach der Stadtfarm gestellt.

Die Antwort wart sinngemäß:
Das eine Stadtfarm erlaubt ist, da der Stadtherr sie nicht für den Eigenbedarf errichtet sondern sie anderen zugänglich macht um ihnen die möglichkeit zu geben dort zu farmen.
[/quote]Was gibt es denn nach diesem Zitat noch an offenen Fragen?
Klapleosa hat doch die Frage im Kummerkasten gestellt, und eine offizielle Antort erhalten.

Laut meinem Verständnis ist eine Stadtfarm nur für Stadtbewohner.
Das durch GS-Verkäufe nicht täglich die Rechte an der Stadtfarm aktualisiert werden können ist auch klar.
Der Aufwand wäre einfach zu gross. Das das nicht ausgenutzt wird liegt also im Aufgabenbereich der Stadtherren, das "gelegentlich" überprüft wird wer kein Bewohner der Stadt ist.
Aus meiner Sicht muss sich dann halt ein Stadtherr überlegen ob er diesen Mehraufwand leisten möchte, wenn er eine Stadtfarm betreibt.
celot1990
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[quote='MrSpock78','https://goo.gl/o4BKkt?/ht-replaced-tp:/ ... #post32141']Was gibt es denn nach diesem Zitat noch an offenen Fragen?
Klapleosa hat doch die Frage im Kummerkasten gestellt, und eine offizielle Antort erhalten.

Laut meinem Verständnis ist eine Stadtfarm nur für Stadtbewohner.
Das durch GS-Verkäufe nicht täglich die Rechte an der Stadtfarm aktualisiert werden können ist auch klar.
Der Aufwand wäre einfach zu gross. Das das nicht ausgenutzt wird liegt also im Aufgabenbereich der Stadtherren, das "gelegentlich" überprüft wird wer kein Bewohner der Stadt ist.
Aus meiner Sicht muss sich dann halt ein Stadtherr überlegen ob er diesen Mehraufwand leisten möchte, wenn er eine Stadtfarm betreibt.
[/quote]Ich kenne Klapleosa ja gut ( bin sein 2. Stadtherr) und glaube auch das er Recht hat aber mir Persönlich ist bei einem solch groß diskutierten Punkt lieber wenn ich ein offizielles Statement vom Team bekommen.
und das mit dem Eigenbedarf ist so ne frage wenn er die selbst mit benutzen will ist es dann doch Eigenbedarf, oder? und somit gegen die Regeln.
PiAye

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Das Problem besteh an der Tatsache, dass es irgendwo genannt wurde dass es erlaubt ist, die Regeln aber in schriftlicher Form vorliegen und bindend sind und laut denen ist es aber nicht so wirklich erlaubt. Und einfach dem Problem eines eventuellen Vorwurfs des Betreibens einer "Illegalen" Farm (worauf ich keinesfalls Lust habe) möchte ich diese ausnahme möglichst irgendwo stehen haben. So kann ich mich im Zweifelsfall jederzeit darauf beziehen.
Okram_der_Weise
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Moin moin,

ich denke auch das da einfach mal ein klares Wort von oben kommen sollte, wir können uns hier noch so die Köppe heiß reden, keiner von uns hat es im Ernstfall zu entscheiden.

Denn gerade die Frage mit dem "wer darf"... muss ich als Stadtherr jeden GS Besitzer rauf lassen? Was wenn da einer immer wieder Mist baut und sei es nur das er nicht nachsät... Kommen wir zur anderen Seite, ich Okram helfe Stadt XY diese Farm zu bauen, denn der Stadtherr wird es sicherlich nicht alleine machen und Hilfe annehmen. Da ich jetzt aber kein GS in der Stadt habe, darf ich da auch nicht farmen? Quasi die ganze Arbeit für nix? Und die Mieter im Hotel? die wechseln ja teilweise alle 5 Tage, sind das Bürger? Haben diese das Recht zu farmen?

ich glaube das Thema sollte man einfach abkürzen und es dem Verwalter der Farm überlassen wen er da freischaltet und wen nicht, er ist schließlich auch der, der die Farm instandhalten muss/soll.

Mein Statement, "ja" es muss ein klares Wort her aber "Nein" bitte nicht jede Kleinigkeit mit Regeln versehen, an irgendetwas denkt man doch wieder nicht und vieles regelt sich auch von alleine.

Gruß, Okram
--- S011 Falkenring - Die Skyrimstadt ---

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