3.1 Tierfarm
Anlässlich einer aktuellen Diskussion sollte man sich überlegen, ob übereinanderliegende Tierfarmen, die unterschiedlichen Spielern gehören, in den allg. Regeln gut reguliert sind. Ich, und auch andere, finden nicht, das hier eine klare Einschränkung der Tiermenge steht, welche pro GS maximal ausgenutzt werden darf. Man versteht eigentlich eher das man bei sauber getrennten GS, die normale Tiermenge nutzen darf. Somit also 125 Tiere pro GS, unabhängig davon ob sie nun übereinander liegen oder nicht. Erst durch erweitere Stadtregeln wird dies definiert, wie bei S030. Man sollte vielleicht überlegen den Passus 3.1 der allg. Regeln des Wirtschaftsservers durch einen Hinweis auf erweitere Stadtregeln zu ergänzen. Sonst greifen, wenn nicht anders definiert, nur die tatsächlich für die Stadtebene festgelegten Regeln.
Beispiel: Eine Regel die direkt für S030 festgelegt wurde, greift bei Stadt S031 nicht.
Unsere Regeln - kann man die überhaupt verstehen?
- BuildingDave
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Aktuell arbeitet unser Entwicklerteam, speziell Zehvieh, an einem Plugin das die Tiermenge anhand des Volumens des Grundstücks regelt. Ich bin mir dieser Problematik durchaus bewusst. Sobald dieses Plugin einsatzfähig ist wird es aber keien Notwendigkeit mehr geben sich über speziell diesen Punkt Gedanken zu machen 

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Moin moin,
aus aktuellem Anlass: Bei der Frage "Zimmer mieten" gibt es aktuell unterschiedliche Auslegungen der Regel 5.1 in Kombination mit der Regel 5.4
5.1 besagt "Jeder Spieler darf auf dem ganzen Wirtschafts-Server 3 Grundstücke besitzen und 1 mieten!"
und 5.4 besagt "Es ist NUR Neulingen gestattet Zimmer zu mieten. Spieler die bereits länger auf dem Server sind und Zimmer mieten um dort Ware zu finden werden mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Talern bestraft."
---
Da ich hier nur Gästezimmer und Shops "mieten" kann, bezieht sie das "1 mieten" auf einen Shop? Wenn ja, könnte man dies hinzufügen.
Bei 5.4 steht "[...]und Zimmer mieten um dort Ware zu finden[...]" - bedeutet dies, das ich ein Zimmer mieten kann, solange ich dort nicht nach Waren suche? Also wenn ich ein komplett freies, schönes Zimmer in einer Stadt finde, kannich das zusätzlich mieten?
Zu guter letzt haben wir den Begriff "Neulinge" - wie würde der sich definieren? Eine bestimmte Zeit? Ein Kontostand?
Wie gesagt, ein einem Forenpost wird gerade heiß diskutiert und es gibt dort unterschiedliche Auslegungen der Regeln.
Gruß, Marko okraM
aus aktuellem Anlass: Bei der Frage "Zimmer mieten" gibt es aktuell unterschiedliche Auslegungen der Regel 5.1 in Kombination mit der Regel 5.4
5.1 besagt "Jeder Spieler darf auf dem ganzen Wirtschafts-Server 3 Grundstücke besitzen und 1 mieten!"
und 5.4 besagt "Es ist NUR Neulingen gestattet Zimmer zu mieten. Spieler die bereits länger auf dem Server sind und Zimmer mieten um dort Ware zu finden werden mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Talern bestraft."
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Da ich hier nur Gästezimmer und Shops "mieten" kann, bezieht sie das "1 mieten" auf einen Shop? Wenn ja, könnte man dies hinzufügen.
Bei 5.4 steht "[...]und Zimmer mieten um dort Ware zu finden[...]" - bedeutet dies, das ich ein Zimmer mieten kann, solange ich dort nicht nach Waren suche? Also wenn ich ein komplett freies, schönes Zimmer in einer Stadt finde, kannich das zusätzlich mieten?
Zu guter letzt haben wir den Begriff "Neulinge" - wie würde der sich definieren? Eine bestimmte Zeit? Ein Kontostand?
Wie gesagt, ein einem Forenpost wird gerade heiß diskutiert und es gibt dort unterschiedliche Auslegungen der Regeln.
Gruß, Marko okraM
--- S011 Falkenring - Die Skyrimstadt ---
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Moin moin,
ich habe mir eben mal die Forenregeln durchgelesen und finde den Punkt "Werbung" etwas missverständlich.
Unter Punkt 3 finde ich folgendes:
[quote]3) Inhalt der Beiträge
- haltet beim Schreiben einen sachlichen, freundlichen Ton ein
- verboten sind:
[...]
•das Anbieten von Waren/Dienstleistungen
[...]
[/quote]
Punkt 4 unterstreicht diese grundsätzliche Aussage.
[quote]4) Werbung
- das Anbieten von Waren/Dienstleistungen ist grundsätzlich nicht gestattet (siehe Punkt 3)
[/quote]
Wenn dem so ist, dann wäre streng genommen jeder Beitrag im Bereich Wirtschafts-Server/Handel verboten.
Kann es sein, das diese Regel aus einer Zeit stammt, wo es den Bereich noch nicht gab? Dann könnte man es mit den Worten [...]Außerhalb der vorgesehenen Bereiche (Bereiche Aufzählen) [...] ergänzen.
Gruß, Okram
ich habe mir eben mal die Forenregeln durchgelesen und finde den Punkt "Werbung" etwas missverständlich.
Unter Punkt 3 finde ich folgendes:
[quote]3) Inhalt der Beiträge
- haltet beim Schreiben einen sachlichen, freundlichen Ton ein
- verboten sind:
[...]
•das Anbieten von Waren/Dienstleistungen
[...]
[/quote]
Punkt 4 unterstreicht diese grundsätzliche Aussage.
[quote]4) Werbung
- das Anbieten von Waren/Dienstleistungen ist grundsätzlich nicht gestattet (siehe Punkt 3)
[/quote]
Wenn dem so ist, dann wäre streng genommen jeder Beitrag im Bereich Wirtschafts-Server/Handel verboten.

Gruß, Okram
--- S011 Falkenring - Die Skyrimstadt ---
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Ich denke, dass hiermit RL-Werbung gemeint ist.
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- ElderCraft Admin
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Stichwort: Zeitung
Hinweis: Ich leiste keinerlei Support über private Nachrichten bzw. Direktnachrichten. Bitte nutzt für Eure Supportanliegen im Minecraft-Bereich unser Supportportal oder InGame Tickets ( Anleitung: https://eldercraft.de/wiki/ticket-system/ ).
- Quader4
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Hi,
ich habe mal eine Frage zu folgender Regel:
[quote='BuildingDave','https://goo.gl/o4BKkt?/ht-replaced-tp:/ ... der-Elder/']2. Inaktivität
MfG Quader4
ich habe mal eine Frage zu folgender Regel:
[quote='BuildingDave','https://goo.gl/o4BKkt?/ht-replaced-tp:/ ... der-Elder/']2. Inaktivität
- Euer Inventar und Geldbestand bleibt euch erhalten, egal wie lange ihr offline seid
- Ab dem 31 Offline-Tag können Grundstücke und dessen Inhalt enteignet werden.
- Durch ein Abwesenheit-Schild am Eingang eures GS könnt ihr diese Zeit auf maximal 60 Tage erweitern. Das Schild MUSS von dem GS-Besitzer erstellt worden sein. Nach 60 Tagen darf immer enteignet werden. Wir können einfach nicht wissen, ob eine Person die 2 Monate offline war überhaupt wieder auf ElderCraft kommt. Damit Stadtherren eine belebte Stadt haben können darf dann enteignet werden.
TIP: Wenn ihr wisst, dass ihr mehr als 60 Tage offline bleibt, verkauft euren Besitz und kauft alles neu wenn ihr wieder startet!
MfG Quader4
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- Registriert: 3. Jan 2015, 00:45
Sobald du dich einloggst solltest du meines Wissens nach wieder bei 0 sein.
Soll heißen warst meinetwegen 25 Tage off kommst dann einmal kurz on dann hast du wieder 30 Tage bis enteignet werden darf.
Soll heißen warst meinetwegen 25 Tage off kommst dann einmal kurz on dann hast du wieder 30 Tage bis enteignet werden darf.
- niborb
- Herold
- Beiträge: 1110
- Registriert: 12. Feb 2015, 14:28
- Hat sich bedankt: 21 Mal
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Regeln Allgemein -> 2.5 Fremdsprachen
Es wird geschrieben, dass nur gängige Abkürzungen erlaubt sind.
Es gab derzeit eine Diskussion ob man auch englische Minecraft-Wörter verwenden darf, also den englischen Namen der Items, da einige nur diese kennen und diese Wörter auch auf allen Shop-Schildern englisch sind.
Es wäre deshalb meines Erachtens sinnvoll, wenn man genau schreibt ob die englischen Wörter von Items, Mobs etc. erlaubt sind oder nicht.
Es wird geschrieben, dass nur gängige Abkürzungen erlaubt sind.
Es gab derzeit eine Diskussion ob man auch englische Minecraft-Wörter verwenden darf, also den englischen Namen der Items, da einige nur diese kennen und diese Wörter auch auf allen Shop-Schildern englisch sind.
Es wäre deshalb meines Erachtens sinnvoll, wenn man genau schreibt ob die englischen Wörter von Items, Mobs etc. erlaubt sind oder nicht.