Bürger: Brauni03
Grundstücks-ID: s076-Burgdorf-001
Vereinbarung:
- Das Grundstück muss oberirdisch unverändert bleiben, kleine Dekorative Änderungen, wie zum Beispiel irgendwo Heuballen umzustellen sind erlaubt.
- Es gelten noch dazu die allgemeinen Stadtregeln.
- Möchte der Besitzer das Grundstück aus irgendeinem Grund nicht mehr, muss er den Käufer in Kenntnis der Vereinbarung setzen. Die Stadtherren sind über einen Kauf zu informieren. Außerdem muss der Käufer diesem Vertrag ebenfalls zustimmen.
Dieser Vertrag wird solange für gültig und unveränderbar erklärt, bis beide Parteien sich einig sind, den Vertrag für ungültig zu erklären oder eine Veränderung vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Glyx2
Stadtherr von s076 Creektown