Vereinbarung Myrtana s005-pferdehof

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Rallef
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Vertragspartei 1: Stadt Myrtana S005
Vertragspartei 2: ItsValky

Objekt: s005-pferdehof | Größe 55x72 | 990000 Taler Verkaufspreis

Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt.
  • Der Ritter, der sich auf dem GS befindet, bleibt unverändert
  • Es muss ein Weg durch das GS führen, der sich dem Stadtweg anpasst
  • Das GS ist nach den Bauregeln für die Grundstücke s005-hof (Bauerngrundstück) zu bebauen
  • Maximal 15 Pferde oder Esel an der Oberfläche
  • Ein bis zwei Kutschen / Pferdefuhrwerke
  • Hanglage und guter Übergang zu anderen Grundstücken bzw. der Stadt, muss gegeben sein
  • Pferdestall muss vorhanden sein
  • Eine größere Pferdekoppel muss vorhanden sein, evtl. noch zwei kleinere
  • Auch wenn es sich bei dem Objekt um ein "Themen"-Grundstück handelt, gelten die allgemeinen Stadtregeln
  • Der Besitzer muss den Käufer in Kenntnis über diesen Vertrag setzen, zudem muss der neue Käufer diesem Vertrag ebenfalls zustimmen.
  • Änderungen an der Bebauung des GS sind nur nach Absprache mit den Stadtherren möglich
Rallef, 2. Stadtherr, Vertreter der Stadt Myrtana
- Stadt Myrtana, s005
ItsValky
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Registriert: 26. Okt 2017, 12:20

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Einverstanden und akzeptiert :)

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