Vereinbarung Myrtana s005-metzgerei

Fjella
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Vertragspartei 1: Stadt Myrtana S005
Vertragspartei 2: MineMasterTom


Objekt: s005-metzgerei | Größe 39x44 | 443200 Taler Verkaufspreis


Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt.

  • Das GS ist nach den Bauregeln für die Grundstücke s005-hof (Bauerngrundstück) zu bebauen
  • Grundstück MUSS mit einer Metzgerei laut Vorbau bebaut werden
  • Maximal 10 Schweine oder Kühe an der Oberfläche
  • Kein "Ein-Haus" Grundstück
  • Hanglage und guter Übergang zu anderen Grundstücken bzw. der Stadt, muss gegeben sein
  • ausreichend großer Tierstall/Gehege muss vorhanden sein
  • Auch wenn es sich bei dem Objekt um ein "Themen"-Grundstück handelt, gelten die allgemeinen Stadtregeln
  • Ziegelsteindach für das Wohnhaus erlaubt
  • Der Besitzer muss den Käufer in Kenntnis über diesen Vertrag setzen, zudem muss der neue Käufer diesem Vertrag ebenfalls zustimmen.
  • Änderungen an der Bebauung des GS sind nur nach Absprache mit den Stadtherren möglich
Benisha, 1. Stadtherrin, Vertreter der Stadt Myrtana
- Stadt Myrtana, s005
Zuletzt geändert von JCoffey am 2. Feb 2018, 19:45, insgesamt 1-mal geändert.
Lust auf lebendiges Mittelalter? Dann schau doch in s005 Myrtana vorbei. Ich freue mich auf dich!
MineMasterTom
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Ich akzeptiere die vorschriften!

MineMasterTom

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