Grundstücks-ID: s013-raven-07
Vereinbarung:
Die Bebauung des Grundstücks darf nicht verändert werden. Dazu zählt auch der Bereich im Zentrum des Grundstücks mit dem Baum, dem kleinen Teich Drumherum und der aufgebrochenen Glaskuppel darüber - da dies ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Gebäudes ist. Die Einrichtung der Zimmer und Gänge im Gebäudeinneren dürfen aber frei umgestaltet werden. Die Tierregel das, Tiere mindestens 16 Blöcke tief unter dem Boden gehalten werden müssen ist einzuhalten!
Das Grundstück ist derzeit folgendermaßen bebaut: ein großes asymmetrisches Gebäude das etwa 80% der Grundstücksfläche einnimmt und unter anderem folgende Eigenschafften hat:
- es ist zum überwiegenden Teil aus Quarz gebaut
- die kleineren Dächer sind mit gelber Keramik umzogen
- die Außenwänden sind aufwändig mit Quarzstufen/-treppen, Redstone-Lampen, Bruchteinmauern und Eisengittern verziert – es gibt somit nahezu keine glatten Wände
- auf dem Dach sind zwei schwarze Glaskuppeln, die größere von beiden hat eine Bruchstelle aus der rankenartig Laub hervorkommt
- an der Nord- und Südseite fließen kleine Wasserfälle am Gebäude herunter
- die Ostseite wird von großen Fenstern aus schwarzen Glasscheiben dominiert welche einen guten Einblick ins Innere bieten
- an der Westseite befindet sich ein kleiner Turm auf dem sich unter dem Dach scheinbar eine Aussichtsplattform befindet.
- der Eingang ist an der Süd/West-Ecke