Vertragspartei 1: Stadt Myrtana S005
Vertragspartei 2: Dirkdergute
Objekt: s005-kaserne | Größe 50x33 190 Block Hoch | 350000 Taler Verkaufspreis
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt.
- Das Gs darf oberirdisch nicht geändert werden, es steht eine Kaserne auf diesem
- Die Stadtmauer und die Türme derselben bleiben unverändert
- Es muss ein Weg durch das GS führen, der sich dem Stadtweg anpasst
- Das Grundstück hat Sonderbauregeln, da es sich um eine Kaserne handelt
- Guter Übergang zu anderen Grundstücken bzw. der Stadt muss gegeben sein
- Auch wenn es sich bei dem Objekt um ein "Themen"-Grundstück handelt, gelten die allgemeinen Stadtregeln
- Sollte kein Interesse mehr an genanntem Objekt bestehen, muss der Besitzer den Käufer in Kenntnis dieses Vertrages setzen. Außerdem muss der neue Käufer diesem Vertrag vor dem Kauf ebenfalls zustimmen.
- Änderungen an der Bebauung des GS sind nur nach Absprache mit den Stadtherren möglich
Slipy, 2.Stadtherr, Vertreter der Stadt Myrtana
- Stadt Myrtana, s005