Grundstücks-ID: s073-themengs02
Vereinbarung:
- Das Grundstück darf äusserlich nicht verändert werden. Die Inneneinrichrung darf Frei gestaltet werden. (Wir würden es trotzdem schön finden, wenn diese dem Grundstück erhalten bleibt).
- Bei nicht Einhaltung des Vertrages, kann das Grundstück enteignet werden.
- Es gelten weiterhin trotzdem die allgemeinen Stadtregeln, insbesondere die Tierregeln.
- Veränderungen äußerlich sind nur mit Schriftlicher Genehmigung der Stadtherren erlaubt.