Grundstücks-ID: s013-sky-06
Vereinbarung:
Die Bebauung des Grundstücks darf nicht verändert werden. Die Inneneinrichtung darf aber frei umgestaltet werden (auch wenn wir es schön finden würden, wenn es als Bürogebäude erhalten bleibt). Die Tierregel, dass Tiere so tief unter dem Boden gehalten werden müssen, dass sie an der Oberfläche weder zu hören noch im Untertitel zu lesen sind, ist einzuhalten!
Das Grundstück ist derzeit folgendermaßen bebaut:
- ein 159 Blöcke hohes Hochhaus, das nur an den vorderen Ecken und den hinteren Seiten das Grundstück nicht bedeckt.
- das Haus besteht aus grauem Beton, Packeis und verschiedenen Quarzteilen (Treppen, Stufen usw.), außerdem sind blaue Glasscheiben als Fenster verbaut.
- über dem Eingang fließt ab Höhe 103 bis etwa 83 ein Vorhang aus Wasser herunter. Darüber verlaufen drei Stränge aus grauem Beton bis auf das Dach, diese treffen dort abgeschrägt auf zwei weitere Stränge, die auf der Rückseite, zusammen mit nochmal zwei Strängen, wieder bis zum Boden reichen.
- um die äußeren beiden grauen Stränge an der Rückseite sind Quarzstufen angebracht, welche lamellenartig in der ganzen Höhe das Gebäude zieren.
- die Fenster des Erdgeschoss sind drei Blöcke hoch. Jede Etage hat Fenster die jeweils einen Block höher sind als die in der vorherigen, so dass sie im 12. Stock eine Höhe von 15 Blöcken haben.
- zwischen den drei grauen Strängen an der Front verlaufen wellenartige Verzierungen aus Packeis und Quarzstufen.
- die Fenster und Stockwerke sind unterlegt mit Quarztreppen und Packeis in der Mitte.
- der Eingang befindet sich genau mittig auf der Nordseite