Grundstücks-ID: S005-villa002
Vereinbarung:
GS: S005-villa002 | Größe 65x256x59 | 862.875 Taler
Folgende Regelungen werden durch diese Vereinbarung gültig:
- Das Gebäude und der Weg muss unverändert bleiben, jeglicher Umbau ist untersagt
- Gartengesaltung ist erlaubt
- Der/die Grundstücksbesitzer/in erklärt sich damit einverstanden, das Haus an der Oberfläche unverändert zu lassen, jedoch darf es eingerichtet werden
- Auch wenn es sich bei dem Objekt um ein Grundstück mit Vereinbarung handelt, gelten die allgemeinen Stadtregeln.
- Sollte der/die Grundstücksbesitzer/in etwas an der Fassade des Hauses ändern wollen, ist dieses vorher mit dem Stadtherrn abzusprechen.
LevyTate, Vertreter der Stadt Myrtana