Frage zu Regel bezüglich GS Bewirtschaftung in eigener Stadt

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SusiTiger
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Hallo liebe Elderschaft,

es gibt ja die Regel, welche untersagt, dass ein Stadtherr (auch 2.Stadtherr) in seiner eigenen Stadt ein Grundstück bewirtschaften darf. Dazu zählt ja auch das nutzen der Stadtfarm, welche in dem Moment ja als separates Grundstück definiert ist.

Meine Fragen dazu:

- Wozu wurde diese Regel eigentlich aufgestellt, das man seine eigene, in mühevoller Arbeit gebaute Stadtfarm zB nicht selber nutzen darf? Gab (gibt) es dadurch Nachteile für Server/Spieler in irgendeiner Art, wenn ein Stadtherr (2.Stadtherr) seine eigene Stadtfarm nutzt um sich zB aus dem Weizen Brote zu craften oder Kekse aus Kakao?

- Mehrere Grundstücke zu definieren und zu bewirtschaften um die Tierlimits zu umgehen, ginge ja nicht, da es ja eh nicht erlaubt ist, pro Stadt mehr als 125 Tiere zu halten, also für Stadtherren und 2.Stadtherren sowieso unattraktiv.

Was ich damit sagen will ist, das man vielleicht darüber nachdenken könnte, zumindest das Nutzungsverbot für die eigene Stadtfarm aufzuheben, damit die Stadtherren und 2.Stadtherren nicht in andere Städte müssen, um Stadtfarmen zu nutzen bzw auf ihren Grundstücken in anderen Städten zu farmen und somit auch bei ihrer Farmtätigkeit innerhalb ihrer eigenen Stadt für ihre Bewohner da sind und nicht per /msg angeschrieben werden müssen, falls ein Bewohner Hilfe braucht oder eine Frage hat.

Mir zumindest ist es schon öfter passiert, dass ein Bewohner meiner Stadt im Lokalen Chat nach mir fragte, ich ihn aber nicht lesen konnte, da ich gerade in einer anderen Stadt auf einem meiner Grundstück am farmen war.

Bitte nicht falsch verstehen, ich will in keinster Weise damit andeuten oder Vorschlagen, dass Stadtherren nicht auch in anderen Städten Grundstücke bewirtschaften und die Stadtfarmen nutzen sollen, ganz im Gegenteil :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Liebe Grüße

Die Katze
:D S040 Elementa :D
Die Stadt der Elemente
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DraconisMC
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Hallo,

ein sehr interessantes Posting mit einer sehr berechtigten Frage. Ich habe diese Regel in den letzten Monaten auch schon mehrfach hinterfragt und mit einigen Eldern diskutiert. Eine schlüssige Begründung für ihre Existenz wusste niemand.

Ich halte die Regel auch aus einem anderen Grund für unglücklich. Sie verhindert nämlich, dass ein Bürger, der sich hochmotiviert als Stadthelfer in "seine" Stadt einbringt, dort mehrere mühe- und liebevoll bebaute GS besitzt, irgendwann den Posten eines 2. Stadtherren übernehmen kann, ohne vorher seine GS zu verkaufen.

Wenn diese Regel nur aus Gründen der Tierhaltung und somit des ElderLimits eingeführt wurde, dürfte sie m.M.n. nunmehr schlicht unnötig sein und ich würde mich persönlich über ihre Abschaffung freuen. Andernfalls wäre ich dafür, die Regel hinsichtlich der Auslegung von "Bewirtschaftung" zu präzisieren.

Danke und Gruß,
DraconisMC
SirCorley
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Hallo,

Unter den Regeln zur Stadtverwaltung auf dem Wirtschafts-Server von ElderCraft findet man unter 4. Stadtherren Punkt 4 vollgende Regel:
--- Stadtherren dürfen keine Grundstücke in ihrer eigenen Stadt bewirtschaften! Auch ein Umweg über Dritte ist nicht erlaubt! Er darf jedoch seine Stadt selbst als Grundstück nutzen!

Also Stadtherren dürfen durchaus Grundstücke besitzen, aber sie nicht bewirtschaften. Das heißt ein aktiver Spieler in der Stadt kann 2.Stadtherr/in werden ohne seine Grundstücke verkaufen zu müssen. Jedoch darf derjenige die Grundstücke nicht mehr nutzen auch nicht als Lager. Ich hatte diese Situation selbst und habe mein Lager verlegt und alle Tiere geschlachtet.
Eine Stadtfarm ist ein bewirtschaftetes Grundstück vom Stadtherren/Stadtherrin, wenn ich es also richtig sehe sollte es keine Stadtfarmen geben.
Ich bin froh das hier dieses Geduldet wird und verzichte gerne darauf auf meiner Stadtfarm selbst zu farmen.

Ich hoffe das ich das alles so richtig wiedergegeben habe, meine aber das es mir so erklärt wurde.
Alternativ fragt einfach in der nächsten Comunitybesprechung nochmal nach.

Lg
SirCorley
VespertilioT
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Das kann es doch nicht sein, oder? Ich habe bestimmt etwas falsch verstanden. Das bedeutet: Wenn ich eine Stadt kaufe, und verkaufe kein Grundstück an andere Spieler, dann darf ich trotzdem nirgends farmen oder Truhen lagern?

Ich hatte bisher gedacht, die Regel bezieht sich auf normale Spieler- Grundstücke. Eine Stadtfarm hingegen ist Teil der Stadt, die der Stadtherr selbst nutzen darf. Dachte ich zumindest.
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Ryutachan
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Laut den Regeln, so wie alle sie derzeit verstehen, darfst du auf deinem STADTGRUND, also deinem Grundstück, sehr wohl Tiere halten, Farmen bauen etc. Nur die Stadtfarm, die in 99% der Fälle (wer trägt schon Leute zum Farmen in die Stadt ein) ein eigenes GS ist, war für die Stadtherren bisher tabu. Ich persönlich würde es auch begrüßen, wenn die Regel sich auf Tiere beziehen würde oder auf Lager und nicht auf Weizenfarmen oder Ähnliches. Ich hatte es auch schon einige Male, dass ich wo anders war und jemand nach mir gefragt hatte im Lokalchat. :/
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VespertilioT hat geschrieben: 14. Dez 2020, 22:51 Das kann es doch nicht sein, oder? Ich habe bestimmt etwas falsch verstanden. Das bedeutet: Wenn ich eine Stadt kaufe, und verkaufe kein Grundstück an andere Spieler, dann darf ich trotzdem nirgends farmen oder Truhen lagern?
Dein Stadtgrund darfst du nutzen als wäre es dein GS. Nur darfst du keine GS erstellen und diese bewirtschaften. und die Stadtfarm ist ein Grundstück in deiner stadt.
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DraconisMC
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Sorry, den Sinn der Regel verstehe ich trotzdem nicht.

Truhen: auf den drei GS in "meiner" Stadt kann ich insgesamt ca. 1000 Truhen nutzen. Auf dem Stadtgebiet selbst sind gerademal 200 erlaubt. Als (hypothetisch) 2. Stadtherr müsste ich die 1000 Truhen auf meinen GS aufgeben, könnte aber die 200 der Stadt nicht für mein persönliches Material nutzen. Bzgl. Serverlast blieben die 1000 Truhen bei einem Verkauf der GS an einen anderen Owner so oder so bestehen. Belastungstechnisch ist es völlig egal, ob der Owner eines GS Stadtherr ist oder nicht. Das selbe gilt sinngemäß auch für Öfen u.ä.

Tiere: Auf meinen drei GS könnte ich gemäß ElderLimit ca. 300 Tiere halten, per Regel bin ich auf 125 Tiere begrenzt. Auf Stadtgebiet sind laut ElderLimit 125 Tiere möglich. Als (hypothetisch) 2. Stadtherr dürfte ich also keine Tiere mehr auf den GS halten. Die Tiere auf Stadtgebiet verteilen sich dann aber zum einen auf beide Stadtherren, müssen aber u.a. auch für Deko sowie für die wild über's Stadtgebiet herumlaufenden oder im Stadtgebiet wild spawnenden Tiere herhalten.

Alles weitere wie Ackerbau- und Baum-Farmen spielt belastungstechnisch sowieso keine Rolle.

Sinnvoll fände ich daher, wenn Stadtherren für den persönlichen Bedarf die gleiche Anzahl GS (1-3) wie jeder andere Bürger in der eigenen Stadt besitzen und nutzen dürften. Aktuell sind Stadtherren quasi gezwungen, weitere GS in anderen Städten zu kaufen, um dort als normaler Spieler farmen und lagern zu können.

Stadtfarmen sind m.M.n. ein ganz besonderer Typ GS ("städtische Gemeinschafts-GS"), da sie für die Allgemeinheit der Bürger einer Stadt definiert werden. Vielleicht könnte man für solche GS eine gesonderte Regel zur Nutzung finden.
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Ryutachan
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DraconisMC hat geschrieben: 15. Dez 2020, 21:01 Sorry, den Sinn der Regel verstehe ich trotzdem nicht.

Truhen: auf den drei GS in "meiner" Stadt kann ich insgesamt ca. 1000 Truhen nutzen. Auf dem Stadtgebiet selbst sind gerademal 200 erlaubt. Als (hypothetisch) 2. Stadtherr müsste ich die 1000 Truhen auf meinen GS aufgeben, könnte aber die 200 der Stadt nicht für mein persönliches Material nutzen. Bzgl. Serverlast blieben die 1000 Truhen bei einem Verkauf der GS an einen anderen Owner so oder so bestehen. Belastungstechnisch ist es völlig egal, ob der Owner eines GS Stadtherr ist oder nicht. Das selbe gilt sinngemäß auch für Öfen u.ä.

Tiere: Auf meinen drei GS könnte ich gemäß ElderLimit ca. 300 Tiere halten, per Regel bin ich auf 125 Tiere begrenzt. Auf Stadtgebiet sind laut ElderLimit 125 Tiere möglich. Als (hypothetisch) 2. Stadtherr dürfte ich also keine Tiere mehr auf den GS halten. Die Tiere auf Stadtgebiet verteilen sich dann aber zum einen auf beide Stadtherren, müssen aber u.a. auch für Deko sowie für die wild über's Stadtgebiet herumlaufenden oder im Stadtgebiet wild spawnenden Tiere herhalten.

Alles weitere wie Ackerbau- und Baum-Farmen spielt belastungstechnisch sowieso keine Rolle.

Sinnvoll fände ich daher, wenn Stadtherren für den persönlichen Bedarf die gleiche Anzahl GS (1-3) wie jeder andere Bürger in der eigenen Stadt besitzen und nutzen dürften. Aktuell sind Stadtherren quasi gezwungen, weitere GS in anderen Städten zu kaufen, um dort als normaler Spieler farmen und lagern zu können.

Stadtfarmen sind m.M.n. ein ganz besonderer Typ GS ("städtische Gemeinschafts-GS"), da sie für die Allgemeinheit der Bürger einer Stadt definiert werden. Vielleicht könnte man für solche GS eine gesonderte Regel zur Nutzung finden.
Schwierig ist das, wenn die Stadt enteignet wird. Der Grund wieso kein 2. SH oder 1. SH in seiner Stadt ein GS haben "sollte" ist neben dem ElderLimits-Umgang auch das Problem, eine Stadt zu enteignen. Der Stadtherr könnte sie zb abgeben, wäre aber noch aktiv. Wie weiß dann der entsprechende Teamler, welches GS (Stadt) er enteignen darf und welches (privat) nicht?
Deswegen wird auch 2. Stadtherren davon abgeraten. Wenn der 2. SH wechselt, wird er aus allen Grundstücken der Stadt als Owner ausgetragen, inklusive seinem eigenen, privaten GS.
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Ryutachan hat geschrieben: 15. Dez 2020, 22:49
DraconisMC hat geschrieben: 15. Dez 2020, 21:01 Sorry, den Sinn der Regel verstehe ich trotzdem nicht.

Truhen: auf den drei GS in "meiner" Stadt kann ich insgesamt ca. 1000 Truhen nutzen. Auf dem Stadtgebiet selbst sind gerademal 200 erlaubt. Als (hypothetisch) 2. Stadtherr müsste ich die 1000 Truhen auf meinen GS aufgeben, könnte aber die 200 der Stadt nicht für mein persönliches Material nutzen. Bzgl. Serverlast blieben die 1000 Truhen bei einem Verkauf der GS an einen anderen Owner so oder so bestehen. Belastungstechnisch ist es völlig egal, ob der Owner eines GS Stadtherr ist oder nicht. Das selbe gilt sinngemäß auch für Öfen u.ä.

Tiere: Auf meinen drei GS könnte ich gemäß ElderLimit ca. 300 Tiere halten, per Regel bin ich auf 125 Tiere begrenzt. Auf Stadtgebiet sind laut ElderLimit 125 Tiere möglich. Als (hypothetisch) 2. Stadtherr dürfte ich also keine Tiere mehr auf den GS halten. Die Tiere auf Stadtgebiet verteilen sich dann aber zum einen auf beide Stadtherren, müssen aber u.a. auch für Deko sowie für die wild über's Stadtgebiet herumlaufenden oder im Stadtgebiet wild spawnenden Tiere herhalten.

Alles weitere wie Ackerbau- und Baum-Farmen spielt belastungstechnisch sowieso keine Rolle.

Sinnvoll fände ich daher, wenn Stadtherren für den persönlichen Bedarf die gleiche Anzahl GS (1-3) wie jeder andere Bürger in der eigenen Stadt besitzen und nutzen dürften. Aktuell sind Stadtherren quasi gezwungen, weitere GS in anderen Städten zu kaufen, um dort als normaler Spieler farmen und lagern zu können.

Stadtfarmen sind m.M.n. ein ganz besonderer Typ GS ("städtische Gemeinschafts-GS"), da sie für die Allgemeinheit der Bürger einer Stadt definiert werden. Vielleicht könnte man für solche GS eine gesonderte Regel zur Nutzung finden.
Schwierig ist das, wenn die Stadt enteignet wird. Der Grund wieso kein 2. SH oder 1. SH in seiner Stadt ein GS haben "sollte" ist neben dem ElderLimits-Umgang auch das Problem, eine Stadt zu enteignen. Der Stadtherr könnte sie zb abgeben, wäre aber noch aktiv. Wie weiß dann der entsprechende Teamler, welches GS (Stadt) er enteignen darf und welches (privat) nicht?
Deswegen wird auch 2. Stadtherren davon abgeraten. Wenn der 2. SH wechselt, wird er aus allen Grundstücken der Stadt als Owner ausgetragen, inklusive seinem eigenen, privaten GS.
Da muss ich dir widersprechen Ryutachan.

Ich stimme dir zu, dass es da zu Missverständnissen kommen kann. Man sollte aus diesem Grund in sein Ticket die Gründstücke benennen, aus denen bspw. der zweite Stadtherr nicht ausgetragen werden soll. Ich habe selber diesen Schritt beim Kauf meiner Stadt durchgemacht und mit der Regions-ID und einer entsprechenden Erklärung im Ticket, konnte ich mein altes Grundstück behalten.

Auch bei deinem ersten Fall verstehe ich den Hintergrund nicht ganz. Wenn eine Stadt enteignet wird, geschieht das ja entweder wenn der Stadtherr extrem lange offline ist, wodurch sein Grundstück selbstverständlich mitenteignet würde oder nach Absprache. Bei dieser Absprache kann man ebenfalls wieder solche Dinge besprechen.


Ich besaß als ehemaliger zweiter Stadtherr ein Grundstück in meiner Stadt und werde das auch sicherlich in meiner neuen Stadt als Stadtherr fortführen. Nicht um dort zu lagern oder zu farmen, sondern um noch ein Stück als "normaler" Bürger spielen zu können.
s048 Mittelerde - Eine Stadt sie zu knechten
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Ryutachan
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Enzoee hat geschrieben: 16. Dez 2020, 11:02

Auch bei deinem ersten Fall verstehe ich den Hintergrund nicht ganz. Wenn eine Stadt enteignet wird, geschieht das ja entweder wenn der Stadtherr extrem lange offline ist, wodurch sein Grundstück selbstverständlich mitenteignet würde oder nach Absprache. Bei dieser Absprache kann man ebenfalls wieder solche Dinge besprechen.


Ich besaß als ehemaliger zweiter Stadtherr ein Grundstück in meiner Stadt und werde das auch sicherlich in meiner neuen Stadt als Stadtherr fortführen. Nicht um dort zu lagern oder zu farmen, sondern um noch ein Stück als "normaler" Bürger spielen zu können.
[/quote]

Nehm mal an, der Stadtherr gibt die Stadt zurück oder ist zwar da, aber nicht aktiv als Stadtherr - dann kann es ebenfalls sein, dass eine Stadt enteignet wird, auch, wenn ich als Stadtherr mich jeden Tag einlogge. Wenn dann aber nichts in der Stadt geschieht, kann ich sie ebenso verlieren, das hat Dave sehr klar gemacht. In dem Fall wird dir ebenfalls alles enteignet. :)

Und was genau möchtest du mit deinem Grundstück dann noch machen, wenn nicht farmen oder lagern?
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