Grundstücks-ID: s035-th26
Vereinbarung:
Größe: 21x37
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
- Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
- Das Objekt ist bebaut mit einem fünfstöckigen Hotelgebäude aus weißem Beton und Quarzblockverzierungen, welches ein großes “Hotel”-Schild auf dem Dach ziert und darf oberirdisch nicht verändert werden.
- Der Hinterhof darf nicht angepasst oder verändert werden.
- Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.
Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035