Grundstücks-ID: s035-th28
Vereinbarung:
Größe: 35x32
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
- Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
- Das Objekt ist bebaut mit einem barocken Townhaus aus Sandstein und mit einem Steinziegeldach und darf oberirdisch nicht verändert werden. In dem Townhaus befindet sich ein Herrenausstatter und es schließt an einen Hinterhof an.
- Der Hinterhof darf nicht angepasst oder verändert werden.
- Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.
Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035