Grundstücks-ID: s035-th31
Vereinbarung:
Größe: 19x19
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
- Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
- Das Objekt ist bebaut mit modernen Townhaus und darf oberirdisch nicht verändert werden. Das Townhaus besteht aus Quarzblöcken, dunkelgrauem Beton und ist mit Schwarzeichen/Dunkelholz Elementen verziert. In dem Townhaus befindet sich ein Kleidungsgeschäft und es grenzt ein Park mit Fußweg an das Grundstück an.
- Der anschließende Park mit Fußweg darf nicht verändert oder angepasst werden.
- Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.
Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035