Vereinbarung s035-th33

hoefii
ElderCraft Stadtherr
Beiträge: 910
Registriert: 2. Jan 2015, 14:04
Hat sich bedankt: 17 Mal
Danksagung erhalten: 5 Mal

Beitrag

Stadt: s035
Grundstücks-ID: s035-th33

Vereinbarung:

Größe: 32x46

Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
  • Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
  • Das Objekt ist bebaut mit einem barocken und mit einem postmodernen Townhaus und darf oberirdisch nicht verändert werden. Das barocke Townhaus besteht aus Sandstein, Bruchstein und ist mit einem Prismarindach geschmückt. Die Fenster des Hauses sind mit Dunkelholzelementen verziert. In dem Haus befindet sich ein Restaurant mit Essräumen und Küche. An das Haus schließt ein Hinterhof an. Das postmoderne Townhaus besteht aus einer Podiumsetage aus Sandstein, auf der das Hauptgebäude aus Quarzblöcken und Zierelementen aus Quarz aufgebaut ist. Die oberen Etagen bestehen aus dunkelgrauem Beton und sind mit Quarz ausgeschmückt. Das Townhaus hat ein Flachdach, welches aus Quarzstufen besteht. Durch das Townhaus gibt es einen Durchgang zum Hinterhof, außerdem ist es dekoriert und ausgestattet mit einem Floristik-Fachgeschäft und einem Reisebüro für Kreuz- und Flussschifffahrten.
  • Der Hinterhof mit Sitzelementen und Grünfläche darf nicht geändert, angepasst oder entfernt werden.
  • Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.

Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035
(:

Zurück zu „Vereinbarungen“