Grundstücks-ID: s035-th34
Vereinbarung:
Größe: 48x21
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
- Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
- Das Objekt ist bebaut mit einem Barock-Townhaus und darf oberirdisch nicht verändert werden. Das Townhaus besteht aus Sandstein, Granit und ist mit Birkenholz verziert. Das Townhaus ist mit einem Treppenhaus zum Wohnbereich, einem Fleischverkauf und einem Motorradausstellungsraum ausgestattet und dekoriert. Das Dach ist flach und mit Schornsteinen, Abzügen und Antennen sowie Blitzableitern dekoriert.
- Der Hinterhof, das Treppenhaus, der Gehweg und das Straßensystem dürfen nicht angepasst, verändert oder entfernt werden.
- Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.
Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035