Grundstücks-ID: s035-th35
Vereinbarung:
Größe: 22x21
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
- Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
- Das Objekt ist bebaut mit einem barocken Townhaus und darf oberirdisch nicht verändert werden. Das Townhaus besteht vor allem aus Sandstein, ist teilweise mit Holzelementen verziert und steht auf einem Diorit-Sockel, der eine Grünfläche (Vorgarten) und eine Treppe in den Keller miteinschließt. Das Dach besteht aus Sandstein und dunklem Primaren.
- Der Hinterhof darf nicht angepasst, verändert oder entfernt werden. Die Grünfläche, die Treppe zum Keller und der Aufgang zum Haus dürfen nicht geändert oder entfernt werden.
- Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.
Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035