Grundstücks-ID: s035-herrenhaus
Vereinbarung:
Größe: 89x66
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
- Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
- Das Objekt ist bebaut mit einem barocken Herrenhaus und darf oberirdisch nicht verändert werden. Das Gebäude besteht aus Sandstein, Endstein und ist mit Birkenholzelementen verziert. Das Dach besteht aus hell- und dunkelgrauem Beton, Steinstufen und Bruchstein. Auf dem Dach befindet sich außerdem ein Glaskuppeldach, ein Hubschrauber mit Helipad, Abzüge, Klimaanlagen und Schornsteine sowie ein privater Lift. Im unteren Teil des Gebäudes wurde ein exklusives Restaurant mit Aquarien, einer Küche und Sitzmöglichkeiten errichtet, das an den einen Innenhof des Hauses anschließt. Vor dem Restaurant befinden sich außerdem Sitzmöglichkeiten im Freien auf einem Platz zwischen Gebäude und Fluss sowie Bäumchen und grüne Dekoration.
- Das Objekt enthält einen Teil des Flusses, des Gehweges und eines städtischen Platzes. Die Infrastruktur muss unverändert bleiben. Es darf kein Terraforming betrieben werden.
- Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.
Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035