Grundstücks-ID: s035-einkaufszentrum
Vereinbarung:
Größe: 45x60
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
- Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
- Das Objekt ist bebaut mit einem modernen Einkaufszentrum und darf oberirdisch nicht verändert werden. Das Einkaufszentrum besteht aus Knochenblöcken, hell- und dunkelgrauem Beton, weißem Beton und Glas. Im Inneren befinden sich ein Sportbekleidungsgeschäft, eine Bäckerei, ein Barbershop/Friseursalon und ein Coffeeshop. Das Gebäude schließt an den Park, an einen Parkplatz und an das Straßensystem an.
- Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.
Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035