Vereinbarung s035-autohaus

hoefii
ElderCraft Stadtherr
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Beitrag

Stadt: s035
Grundstücks-ID: s035-autohaus

Vereinbarung:

Größe: 46x67

Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
  • Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
  • Das Objekt ist bebaut mit einem modernen Autohaus und darf oberirdisch nicht verändert werden. Das Autohaus besteht aus weißem und grauem Beton, Steinstufen, Ton und Glas. Im Inneren des Autohauses befindet sich eine Werkstatt, diverse Autos und der Verkaufsraum. Auf dem Grundstück befindet sich außerdem ein Turm, in dem Autos ausgestellt werden. Vor dem Autohaus gibt es einen Parkplatz mit verschiedenen Autos, zwei Bäumen und Gehwegen.
  • Das Autohaus ist mit seinen Parkplätzen an das Straßensystem der Stadt angeschlossen. Diese Verbindung darf nicht entfernt oder verändert werden. Der Parkplatz, die Gehwege und die Infrastruktur müssen unverändert erhalten bleiben.
  • Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.

Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035
(:

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