Vereinbarung s035-baustelle

hoefii
ElderCraft Stadtherr
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Beitrag

Stadt: s035
Grundstücks-ID: s035-baustelle

Vereinbarung:

Objekt: s035-baustelle | 42x26

Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
  • Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
  • Das Objekt ist bebaut mit einem sich im Aufbau befindenden Townhaus und darf oberirdisch nicht verändert werden. Das Gebäude besteht aus Quarzblöcken, Schwarzeichenholz und Stein. Außerdem sind die unvollendeten Strukturen teilweise mit Gerüsten angedeutet. Auf dem Grundstück befindet sich außerdem ein Bauwagen, Baufahrzeuge, Baustellendekoration und andere Elemente um auf den Baustellenzustand hinzuweisen. Das Gebäude darf nicht vollendet werden, es muss in dem aktuellen Zustand verbleiben.
  • Der Hinterhof und die Straße dürfen nicht verändert werden. Auch der Platz, an den das Grundstück anschließt, muss unverändert bleiben. Die Baustellendekoration darf nicht entfernt werden.
  • Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.

Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035
(:

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