Grundstücks-ID: s035-bank
Vereinbarung:
Größe: 29x18
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
- Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
- Das Objekt ist bebaut mit einer modernen Bankfiliale in einem Townhaus und darf oberirdisch nicht verändert werden. Das Townhaus besteht aus Schnee, dunkelgrauem Beton und Glas. Im Inneren des Hauses befinden sich die Geschäftsräume einer Bank inkl. Büros, Beratungsräumen, Konferenzsaal und Geldautomaten und einem kleinen Tresor. Das Haus schließt an einen breiten Gehweg an.
- Das Straßensystem darf nicht verändert werden. Der Gehweg darf daher nicht angepasst oder entfernt werden.
- Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.
Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035