Objekt: s035-villa04
Vereinbarung:
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
- Es gelten die allgemeinen Stadtregeln von s0351.
- Das Objekt ist bebaut mit einer modernen Villa und darf oberirdisch nicht verändert werden. (Das schließt das Gebäude, die Gartengestaltung und das Terraforming mit ein!)
- Die Villa besteht hauptsächlich aus verschiedenfarbigem Beton, Quarz und Glas. Auf dem Grundstück befindet sich außerdem ein Pool mit Außensitzbereich, eine Lounge und ein Garten.
- Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen.
Anhang/Fußnoten:
1 Link zu den Allgemeinen Stadtregeln von s035