Vereinbarung s074-h15

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niborb
Herold
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Beitrag

Stadt: s074
Grundstücks-ID: s074-h15

Vereinbarung:
Durch diese Vereinbarung werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
  • Das Grundstück darf nicht oberirdisch verändert werden. Das schließt sowohl das Gebäude, als auch das Terraforming und etwaige andere Strukturen (Bäume, Flüsse etc) ein, welche ganz oder teilweise auf dem Grundstück stehen.
  • Es gelten die allgemeinen Stadtregeln sowie die speziellen der Hobbitgrundstücke.

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