Vereinbarung s033-magie09

DMK90
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Beitrag

Stadt: s033
Grundstücks-ID: s033-magie09

Vereinbarung:
Jegliche selbstständige oberflächliche Änderungen der Grundstücke sind verboten
Jegliche Änderungswünsche und Änderungsvorschläge sind mit dem 1. Stadtherren abzusprechen
Der Besitzer / Die Besitzerin erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, oberflächlich nichts auf diesem GS zu verändern.
Oberfläche bedeutet alles über und einschließlich Ebene 55 und schließt den im Keller gebauten "Altar" mit ein! Türen dürfen am Haus nicht eingebaut werden. Der Altar muss weiterhin über das offene Haus und dann über das Liftschild in der Gartenterrasse erreichbar bleiben!
Auch wenn es sich bei dem Objekt um ein "Spezial"-Grundstück handelt, gelten die allgemeinen Stadtregeln.
Dieser Vertrag wird solange für gültig und unveränderbar erklärt, bis beide Parteien sich einig sind, den Vertrag für ungültig zu erklären oder eine Veränderung vorzunehmen.

Der Besitzer / Die Besitzerin wurde über das Grundstück aufgeklärt und bestätigt diese Vereinbarung.

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