Vereinbarung s033-waldtm15

DMK90
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Beitrag

Stadt: s033
Grundstücks-ID: s033-waldtm15

Vereinbarung:
Jegliche selbstständige oberflächliche Änderungen der Grundstücke sind verboten
Jegliche Änderungswünsche und Änderungsvorschläge sind mit dem 1. Stadtherren abzusprechen
Der Besitzer / Die Besitzerin erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, oberflächlich nichts auf diesem GS zu verändern.
Oberfläche bedeutet alles über und einschließlich Ebene 72 und schließt den Bauernhof selbst sowie auch die zugehörigen Felder und auch die drei Hühner und das Pferd in den Ställen mit ein! Ebenso die Einrichtung im Haus über Ebene 72, inklusive der fünf Papageien, muss erhalten, sowie das Haus selbst, der Turm und der Balkon, begehbar bleiben. Alles unter Ebene 72, darf frei gestaltet werden.
Auch wenn es sich bei dem Objekt um ein "Spezial"-Grundstück handelt, gelten die allgemeinen Stadtregeln.
Dieser Vertrag wird solange für gültig und unveränderbar erklärt, bis beide Parteien sich einig sind, den Vertrag für ungültig zu erklären oder eine Veränderung vorzunehmen.

Der Besitzer / Die Besitzerin wurde über das Grundstück aufgeklärt und bestätigt diese Vereinbarung.

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