Vereinbarung s074-spezial02

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niborb
Herold
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Beitrag

Stadt: s074
Grundstücks-ID: s074-spezial02

Vereinbarung:

Grundstück: s074-spezial02 | 29x29

Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
  • Das Grundstück darf nicht oberirdisch verändert werden. Das schließt sowohl das Gebäude, die Inneneinrichtung, als auch das Terraforming und etwaige andere Strukturen (Bäume, Flüsse etc) ein, welche ganz oder teilweise auf dem Grundstück stehen.
  • Es gelten die allgemeinen Stadtregeln, die maximale Bauhöhe beträgt 20 Blöcke
  • Das Grundstück ist mit einem für die Stadt einzigartigen Haus bebaut, dessen Aussehen wird im Nachfolgenden beschrieben
  • Das Haus besteht fast komplett aus Qarzprodukten
  • beim Dach sind diverse Bruchsteinprodukte (unbemoost) sowie gemeißelte Steinziegel verbaut
  • ebenerdig gibt es eine Umrandung aus Bruchsteinstufen auf gemeißelten Steinziegeln
  • Das Haus ist rund und offen gebaut, nur einige Quarzsäulen bzw. Quarzblöcke stützen das Dach
  • die Quarzsäulen/-blöcke sind in zwei Kreisen um die Mitte angeordnet, zwischen den beiden Ringen fließt Wasser ebenfalls im Kreis
  • Auf halber Höhe befindet sich eine kleine Galerie
  • Das Dach schließt als Kuppel direkt an die Galerie an, es ist rund gebaut wie das Haus an sich und lässt regelmäßig offene Stellen, sodass man hindurchschauen kann

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