Vereinbarung s074-spezial03

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niborb
Herold
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Beitrag

Stadt: s074
Grundstücks-ID: s074-spezial03

Grundstück: s074-spezial03 | 45x40, Höhe 100-319 (Grundstück hat keinen Keller!)

Vereinbarung:
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
  • Das Grundstück darf nicht oberirdisch verändert werden. Das schließt sowohl das Gebäude, die Inneneinrichtung, als auch das Terraforming und etwaige andere Strukturen (Bäume, Flüsse etc) ein, welche ganz oder teilweise auf dem Grundstück stehen
  • Es gelten die allgemeinen Stadtregeln, die maximale Bäuhöhe beträgt 20 Blöcke
  • Das Grundstück besitzt eine einzigartige Bebauung, dessen Aussehen wird im Nachfolgenden beschrieben
  • Es besteht aus einer Insel auf einem See sowie einem Teil der Wasserfläche des Sees rings um die Insel
  • Die Insel ist kleinen Pavillon bebaut, welcher sich zwischen zwei großen Bäumen aufspannt. Es gibt auf der Nordseite einen kleinen Anlegesteg, in der Nähe von diesem befindet sich außerdem ein kleines Boot.

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