Grundstücks-ID: s074-spezial06
Grundstück: s074-spezial06 | 59x32
Vereinbarung:
Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
- Das Grundstück darf nicht oberirdisch verändert werden. Das schließt sowohl das Gebäude, die Inneneinrichtung, als auch das Terraforming, sowie etwaige andere Strukturen (Bäume, Flüsse etc) ein, welche ganz oder teilweise auf dem Grundstück stehen
- Es gelten die allgemeinen Stadtregeln sowie die speziellen der Hobbitgrundstücke
- Das Grundstück besitzt auf der östlichen Seite eine kleine natürliche Höhle. Diese wird bei diesem Grundstück als Garten gewertet.
- Außerdem befindet sich oberhalb der eigentlichen Höhle, eine kleine Wasserquelle, die in einen Teich fließt. Dieser wiederum spaltet sich in zwei kleine Bäche auf, welche jeweils nach Westen bzw. Osten weiterfließen