Vereinbarung s074-spezial08

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niborb
Herold
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Beitrag

Stadt: s074
Grundstücks-ID: s074-spezial08

Vereinbarung:

Grundstück: s074-spezial08 | 62x52

Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
  • Das Grundstück darf nicht oberirdisch verändert werden. Das schließt sowohl das Gebäude, die Inneneinrichtung, als auch das Terraforming, sowie etwaige andere Strukturen (Bäume, Flüsse etc) ein, welche ganz oder teilweise auf dem Grundstück stehen
  • Es gelten die allgemeinen Stadtregeln
  • Das Grundstück besitzt eine einzigartige Bebauung, dessen Aussehen wird im Nachfolgenden beschrieben
  • Das Grundstück besteht aus einer Taverne, deren Baustil keinem Stadtviertel zugeordnet ist
  • Das Gebäude besteht aus einem Fundament aus Steinziegeln, welche in manchen Abschnitten auch den Kern der höheren Etagen bilden
  • Davon abgesehen besteht die Fassade aus verschiedensten verarbeiteten Holzmaterialien, sowie weißer Keramik auf der Westseite
  • Das Gebäude besteht aus mehreren ineinander fließend übergehenden Abschnitten
  • Die einzelnen Abschnitte besitzen jeweils ein Spitzdach aus Holz, in denen auf der Süd- und Ostseite des Gebäudes Dachfenster mit eigenen kleinen Spitzdächern enthalten sind
  • Das Grundstück beinhaltet auf der südwestlichen Seite einen Abschnitt vom Fluss, dieser ist jedoch nicht bebaut
  • Weiterhin befindet sich auf der Südseite eine Terasse mit einem Zugang zur Taverne
  • Auf der Westseite ist ein Schornstein im Haus integriert, außerdem steht ein beladener Karren neben dem Haus
  • Am Haupteingang auf der Nordseite befindet sich ein an einer Kette befestigter Drachenkopf
  • Ebefalls befinden sich auf der Nordseite vier kleine Ställe sowie ein weiterer kleiner Eingang zum Lager der Taverne

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