Grundstücks-ID: s073-themengs01
Vereinbarung:
- Das Grundstück darf äusserlich nicht verändert werden.
- Bei nicht Einhaltung des Vertrages, kann das Grundstück enteignet werden.
- Es gelten weiterhin trotzdem die allgemeinen Stadtregeln, insbesondere die Tierregeln.
- Veränderungen äußerlich sind nur mit Schriftlicher Genehmigung der Stadtherren erlaubt.