Vereinbarung s074-spezial01

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niborb
Herold
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Stadt: s074
Grundstücks-ID: s074-spezial01

Vereinbarung:

Grundstück: s074-spezial01 | 93x74

Durch diesen Vertrag werden folgende Sonderregeln für genanntes Objekt festgelegt:
  • Das Grundstück darf nicht oberirdisch verändert werden. Das schließt sowohl das Gebäude, als auch das Terraforming und etwaige andere Strukturen (Bäume, Flüsse etc) ein, welche ganz oder teilweise auf dem Grundstück stehen
  • Es gelten die allgemeinen Stadtregeln sowie die speziellen der Elbengrundstücke
  • Davon abweichend darf das Haus bis zu 35 Blöcke hoch sein und ein Turm bis zu 55 Blöcke
  • Das Grundstück ist mit einem großen elbischen Haus bebaut. Es besitzt eine "U" - Form, wobei die beiden parallelen Flügel kürzer sind als der Teil, welcher beide miteinander verbindet. (Im folgenden ist "vor dem Grundstück" die Blickrichtung von bzw. die Position an der offenen Seite des "U")
  • Es fließt ein Fluss durch die Mitte des Grundstücks, das Haus besitzt einen Bogengang über diesen
  • vor dem Grundstück fließt der Fluss mehrere Blöcke nach unten und spaltet sich in 2 kleinere Flüsse auf, einer fließt nach rechts, der andere weiter geradeaus
  • über den weiter geradeaus fließenden Fluss befindet sich eine kleine Brücke aus Bruchstein, welche die Wegstücke auf beiden Seiten vom Fluss miteinander verbindet
  • Weiterhin sind insgesamt 4 Türme Teil des Hauses, zwei kleinere auf der Vorderseite des Quergebäudes nahe beim Fluss, ein Turm auf der linken Seite des linken Flügels und ein Turm auf der linken Rückseite des Quergebäudes (letzerer ist der Turm, welcher die Sonderregel für bis zu 55 Blöcke Höhe erhält)
  • Das Haus besitzt drei Zugänge, einen auf der Vorderseite des linken Flügels sowie im hinteren Bereich des rechten bzw. linken Flügels jeweils einen weiteren
  • In der von drei Seiten eingeschlossenen Fläche befindet sich ein, auf der vierten Seite mit einer Steinmauer abgegrenzter Garten mit einem kleinen Baum; die Steinmauer hört am Fluss auf, welcher mitten durch den Garten fließt und besitzt auf jeder Fluss-Seite einen Zugang zum Garten
  • Links vom und hinter dem Grundstück stehen einige große belaubte Bäume
Zuletzt geändert von RadicalsDragon am 27. Okt 2019, 16:09, insgesamt 1-mal geändert.
Gandalf1212
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Vereinbarung angenommen
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Iruel
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Genehmigt und akzeptiert.
- im Rahmen der Umstellung 09/2020
Fjella
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Sondervereinbarung den neuen Regeln angepasst!
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