Vereinbarung s050-hobbit02

th3spirit
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Beitrag

Stadt: s050
Grundstücks-ID: s050-hobbit02



Vereinbarung:
GS: s050-hobbit02 | Größe 16x137x20 | 60000 Taler

Willkommen in unserer Hobbit-Siedlung! Um die besondere Atmosphäre und den Zauber dieses Ortes für alle zu bewahren, gelten für den Erwerb und die Bebauung dieser Grundstücke besondere Vereinbarungen.

Folgende Regelungen werden durch diese Vereinbarung gültig:
  • Bestandsschutz der Hobbithöhlen: Die an der Oberfläche befindliche Hobbithöhle (inklusive der runden Türen und des bewachsenen Hügels) steht unter absolutem Bestandsschutz. Sie darf an der Außenfassade nicht abgebaut, strukturell umgebaut oder abgerissen werden.
  • Wahrung des Charakters: Der urige Charme und Charakter der Grundstücke soll zwingend erhalten bleiben. Unser Ziel ist es, diesen Ort zu einem magischen und idyllischen Bereich unserer Stadt zu machen.
  • Grundstücksrechte & Privatsphäre: Die Berechtigungen der Spieler gelten ab der Eingangstür. Wer in seiner Höhle ungestört sein möchte, darf (und kann) die Eingangstür selbstverständlich sichern und abschließen.
  • Freier Innenausbau: Innerhalb der Höhle hast du völlig freie Hand! Du kannst die Räumlichkeiten komplett nach deinen eigenen Vorstellungen und Wünschen einrichten und dekorieren.
  • Tiefbau (bis zum Bedrock): Unter der Erde sind dir keine Grenzen gesetzt. Du hast die volle Berechtigung, unterhalb deiner Hobbithöhle beliebig in die Tiefe (bis zum Bedrock) abzubauen, eigene Kellergewölbe oder Minen anzulegen.
Stadtherr Cristallum s050
Die Stadt mit der fliegenden Mall

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