Grundstücks-ID: s050-hobbit02
Vereinbarung:
GS: s050-hobbit02 | Größe 16x137x20 | 60000 Taler
Willkommen in unserer Hobbit-Siedlung! Um die besondere Atmosphäre und den Zauber dieses Ortes für alle zu bewahren, gelten für den Erwerb und die Bebauung dieser Grundstücke besondere Vereinbarungen.
Folgende Regelungen werden durch diese Vereinbarung gültig:
- Bestandsschutz der Hobbithöhlen: Die an der Oberfläche befindliche Hobbithöhle (inklusive der runden Türen und des bewachsenen Hügels) steht unter absolutem Bestandsschutz. Sie darf an der Außenfassade nicht abgebaut, strukturell umgebaut oder abgerissen werden.
- Wahrung des Charakters: Der urige Charme und Charakter der Grundstücke soll zwingend erhalten bleiben. Unser Ziel ist es, diesen Ort zu einem magischen und idyllischen Bereich unserer Stadt zu machen.
- Grundstücksrechte & Privatsphäre: Die Berechtigungen der Spieler gelten ab der Eingangstür. Wer in seiner Höhle ungestört sein möchte, darf (und kann) die Eingangstür selbstverständlich sichern und abschließen.
- Freier Innenausbau: Innerhalb der Höhle hast du völlig freie Hand! Du kannst die Räumlichkeiten komplett nach deinen eigenen Vorstellungen und Wünschen einrichten und dekorieren.
- Tiefbau (bis zum Bedrock): Unter der Erde sind dir keine Grenzen gesetzt. Du hast die volle Berechtigung, unterhalb deiner Hobbithöhle beliebig in die Tiefe (bis zum Bedrock) abzubauen, eigene Kellergewölbe oder Minen anzulegen.
