Moin moin,
vorab, das ist kein quengeln, ich finde die Änderungen sehr gut! Ich habe nur zwei Fragen zu dem Punkt 5 Grundstücke. An sich wäre es etwas für den Kummerkasten und kann auch gern dort beantwortet werden, leider habe ich aber heute ab ca 15 Uhr bis Sonntag kein Internet...
Also es geht um den Punkt 5.5
[quote='BuildingDave','Regeln - Wirtschafts-Server']5. Eigene Grundstücke dürfen nicht nebeneinander liegen. In diesem Fall darf der Stadtherr auf einen verkauf bestehen oder muss die Grundstücke zu einem zusammenschließen.
[/quote]
1) Ist das zusammenlegen der Grundstücke für den Spieler kostenfrei? Beispiel, ein Spieler hat zwei 40K Grundstücke nebeneinander, damit er dort nur einen Homepunkt setzen braucht...
2) Kann der Stadtherr das zusammenlegen verweigern? Beispiel, ich habe einen Themen-GS welches im oberen Bereich nicht verändert werden darf, daneben befindet sich ein normales Bau-GS (Diese Variante gibt es jedesmal wenn zwei Grundstücke mit unterschiedlichen regen nebeneinander liegen und von einem Spieler gekauft werden). Selbst wenn der aktuelle Spieler das richtig macht, wie ist das bei einem Verkauf? Oder, ich habe eine Siedlung angelegt, damit lauter kleine Häuser gebaut werden, nun kauft ein Spieler 3 kleine GS und verlangt die Zusammenlegung um dort ein großes Haus zu bauen, was ich aber so nicht vorgesehen habe. Oder, Variante 3, die Grundstücke passen nicht perfekt zusammen, sei es die Länge/Breite, sei es weil in der Höhe ein anderes GS im Weg ist, muss dann ein Poly definiert werden?
Wenn es dafür schon Ansätze gibt, würde ich mich über eine Antwort freuen, ansonsten nehmt es doch einmal als Frage mit. Ich selbst bin als Spieler und Stadtherr tatsächlich aktuell von beiden Punkten betroffen. Kann also auch am Sonntag gern Beispiele zeigen und in den TS kommen um es zu bequatschen.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.
Gruß, Marko
Regeländerung - Wirtschafts-Server
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- BuildingDave
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es gibt 2 möglichkeiten... wie bereits in der regeln definiert. entweder besteht der stadtherr darauf, dass eines verkauft wird, oder wenn der stadtherr sagt ok... du musst nicht verkaufen, dann muss zusammengelegt werden.
kein links, kein rechts. so wie es da steht
kein links, kein rechts. so wie es da steht
Eine frage habe ich noch dazu. Ist wen 4 Blöcke stadtgrund dazwischen liegen immer noch gleich neben einander? oder gilt dies als getrennt? und wenn dies als zusammen zählen sollte reicht es da wenn ich die GS'e mit einem steg von 2-3 Blöcken breite verbinde?
Begründung: Schutz von Stadtbauten die zwischen den Gen Liegen.
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Huhu celot1990
Nein 3-4 Blöcke Stadtgrund dazwischen zählt nicht mehr als direkt nebeneinander.
lg PrinceMichL
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- _Jimbob_Walton_
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Hallo PrinceMichl,
welches ist der Minimalabstand zwischen zwei Grundstücken?
Nicht angrenzend hieße ja mind. ein Block.
Gruß Jimbob
welches ist der Minimalabstand zwischen zwei Grundstücken?
Nicht angrenzend hieße ja mind. ein Block.
Gruß Jimbob
Zuletzt geändert von _Jimbob_Walton_ am 29. Okt 2016, 00:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Any problem in computer science can be solved with another layer of indirection. But that usually will create another problem.
David John Wheeler (1927-2004), britischer Computerpionier
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[quote='BuildingDave']5. Eigene Grundstücke dürfen nicht nebeneinander liegen. In diesem Fall darf der Stadtherr auf einen verkauf bestehen oder muss die Grundstücke zu einem zusammenschließen.
[/quote]
1. Bin ich als Stadtherr oder der Spieler? Weil es in der Regel so formuliert ist, dass es den Eindruck erwecken könnte, dass die Stadtherren dafür verantwortlich sind...
2. Die frage mit den 40k würde mich bitte noch interessieren welche bereits von Okram gestellt wurde, ich als Stadtherr darf ja eig. kein GS unter 40k verkaufen, darf dies im Rahmen dieser Zusammenlegungen geschehen?
[/quote]
1. Bin ich als Stadtherr oder der Spieler? Weil es in der Regel so formuliert ist, dass es den Eindruck erwecken könnte, dass die Stadtherren dafür verantwortlich sind...
2. Die frage mit den 40k würde mich bitte noch interessieren welche bereits von Okram gestellt wurde, ich als Stadtherr darf ja eig. kein GS unter 40k verkaufen, darf dies im Rahmen dieser Zusammenlegungen geschehen?
Ps. Rechtschreibfehler wurden mit voller Absicht eingebaut, damit die Nörgler etwas zu tun haben:)
- BuildingDave
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ich revidiere hier die Aussage von @PrinceMichL
genauere anweisungen zu diesem thema folgen nächste woche
genauere anweisungen zu diesem thema folgen nächste woche
Frage: Ich habe ein Spieler der 2 relativ Grosse GS nebeneinander hat, daszwischen ist aber ein komplexer Weg und DEKO.
Daher möchte ich die GS eher weniger zusammen legen. ( Damit ich kontrolle über den WEG behalte)
Falls aber doch, darf man als Stadtherr die zusatzblöcke dazwischen ( sind ja somit mehr) berechnen?
Zudem müssen ja änderungen am GS ( Geht ja somit um Verkauf und wieder Rückverkauf) Eh min 40 K kosten, laut EC regeln.
Daher möchte ich die GS eher weniger zusammen legen. ( Damit ich kontrolle über den WEG behalte)
Falls aber doch, darf man als Stadtherr die zusatzblöcke dazwischen ( sind ja somit mehr) berechnen?
Zudem müssen ja änderungen am GS ( Geht ja somit um Verkauf und wieder Rückverkauf) Eh min 40 K kosten, laut EC regeln.
Da es sich hier um eine Regeländerung handelt,gehe ich davon aus,dass dies kostenfrei von Statten gehen darf.
Warten wir diesbezüglich aber die Anweisung von Dave ab.
Vosi,es gibt nur zwei Möglichkeiten.
Da musst du dann entscheiden,was die lieber ist,die Wegerhaltung oder dass der User beide Gse behalten kann.
Warten wir diesbezüglich aber die Anweisung von Dave ab.
Vosi,es gibt nur zwei Möglichkeiten.
Da musst du dann entscheiden,was die lieber ist,die Wegerhaltung oder dass der User beide Gse behalten kann.
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@Vosamir Falls du die beiden Grundstücke zusammenlegen musst, könnte es eventuell hilfreich sein eine Vereinbarung im Forum zu diesem GS mit GS-Besitzer abzuschließen.
Damit der oberirdische Weg so bleibt wie er ist und du auf der sicheren Seite bist.
Gruß Cantonexx
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