Grundstücks-ID: s063-wald-35
Vereinbarung:
Durch diese Vereinbarung werden folgende Sonderregeln für besagtes Objekt festgelegt:
- Die Berge auf dem Grundstück dürfen weder verändert noch abgerissen werden
- Der See darf leicht verändert werden, sofern das Ufer wieder dementsprechend angepasst wird.
- Der Besitzer darf die allgemeine Stadtregel (max. Bauhöhe) mit Absprache der Stadtherren auf max. 45 Blöcke erhöhen.
- Der Besitzer darf teraformen (max. 5 Blöcke hoch)
MfG Stadtteam s063 Aventia
