Vielleicht bin ich zu dumm um die neue Regel richtig zu verstehen, aber für mich hört sich das jetzt an, als ob die Tiere jetzt auch in der Höhe/Tiefe des Grundstücks gleichmäßig verteilt werden müssen.
Gerade weil bei größeren Grundstücken über 640000 Volumenblöcken explizit ein Bereich von 50x50x256, also mit Höhenangabe angeführt wird?
Änderung bei der Tierhaltung
- Ryutachan
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Hallo JochaanHeldung,
das ist lediglich für die Volumenberechnung wichtig. Du kannst die Tiere auf verschiedenen Ebenen halten, wenn du willst. Du musst das nicht. Die Tiere müssen lediglich über die ganze Eben aufgeteilt werden.
Liebe Grüße
Ryutachan/Sammy
das ist lediglich für die Volumenberechnung wichtig. Du kannst die Tiere auf verschiedenen Ebenen halten, wenn du willst. Du musst das nicht. Die Tiere müssen lediglich über die ganze Eben aufgeteilt werden.
Liebe Grüße
Ryutachan/Sammy
Stadtherrin von S037 Carvahall
Keksqueen ♥
"Hast du die Möglichkeit, jemanden glücklich zu machen, tu es. Die Welt braucht mehr davon."
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Moin moin Jochaan,
vorab vielen Dank für diesen Post, ich war die letzten Tage etwas nachlässig und hatte den Changelog noch gar nicht gelesen.
@Ryu vielen Dank für die Aufklärung, ich war zugegebenermaßen eben auch etwas verunsichert. Ich vermute mal das dieses "Recht" aber durch die Stadtreen beschnitten werden darf, richtig? Denn in vielen Stadtregeln steht ja, das Tiere erst ab einer bestimmten Tiefe gehalten werden dürfen um das Stadtleben nicht zu beeinflussen...
Bei der Regel 1 geht es, so vermute ich, einfach um "Spezialisten" die meinen sie bauen in eine Ecke ein 2x2 Gatter, setzten da 125 Tiere rein, dann geht das schlachten schneller. Sowas soll einfach nicht sein! Mache einfach eine große Ebene über das ganze GS, wo sie frei laufen können oder unterteile die Ebene und verteile die Tiere etwas.
Auch bei der zweiten Regel, es sind vermutlich nicht Tiere verboten die auf Wasser schwimmen können (das wären alle Tiere außer Tintenfische). In den Tiergehegen ist einfach Wasser verboten, damit die Tiere nicht schwimmen gehen können. Hatte kürzlich bei mir in der Stadt mal so eine Frage.
Zur 3. Regel hätte ich noch eine Frage, geht es hier tatsächlich nur ums schlachten oder auch ums scheren? Ich frage an dieser Stelle als Stadtherr, weil wir einige Grundbesitzer haben, die mehrere auch große GS besitzen und teilweiese auch mit Freunden zusammen mehrere GS "Betreiben".
Vielen Dank schon mal und einen schönen Sonntag noch, bis heute Abend...
Gruß Marko
vorab vielen Dank für diesen Post, ich war die letzten Tage etwas nachlässig und hatte den Changelog noch gar nicht gelesen.
@Ryu vielen Dank für die Aufklärung, ich war zugegebenermaßen eben auch etwas verunsichert. Ich vermute mal das dieses "Recht" aber durch die Stadtreen beschnitten werden darf, richtig? Denn in vielen Stadtregeln steht ja, das Tiere erst ab einer bestimmten Tiefe gehalten werden dürfen um das Stadtleben nicht zu beeinflussen...
Bei der Regel 1 geht es, so vermute ich, einfach um "Spezialisten" die meinen sie bauen in eine Ecke ein 2x2 Gatter, setzten da 125 Tiere rein, dann geht das schlachten schneller. Sowas soll einfach nicht sein! Mache einfach eine große Ebene über das ganze GS, wo sie frei laufen können oder unterteile die Ebene und verteile die Tiere etwas.
Auch bei der zweiten Regel, es sind vermutlich nicht Tiere verboten die auf Wasser schwimmen können (das wären alle Tiere außer Tintenfische). In den Tiergehegen ist einfach Wasser verboten, damit die Tiere nicht schwimmen gehen können. Hatte kürzlich bei mir in der Stadt mal so eine Frage.
Zur 3. Regel hätte ich noch eine Frage, geht es hier tatsächlich nur ums schlachten oder auch ums scheren? Ich frage an dieser Stelle als Stadtherr, weil wir einige Grundbesitzer haben, die mehrere auch große GS besitzen und teilweiese auch mit Freunden zusammen mehrere GS "Betreiben".
Vielen Dank schon mal und einen schönen Sonntag noch, bis heute Abend...
Gruß Marko
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- Ryutachan
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Hallo Okram,
ich habe dort selbst noch einmal nachgefragt - auch das Scheren der Tiere ist nicht erlaubt, in dem Fall den du genannt hast.
Die Regel ist nun auch entsprechend angepasst.
Wünsche einen schönen Tag!
ich habe dort selbst noch einmal nachgefragt - auch das Scheren der Tiere ist nicht erlaubt, in dem Fall den du genannt hast.
Die Regel ist nun auch entsprechend angepasst.
Wünsche einen schönen Tag!
Stadtherrin von S037 Carvahall
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Hallo Ryutachan, Hallo Okram,
vielen Dank für die Aufklärung, jetzt ist soweit alles klar.
Ich wünsche Euch noch einen schönen Sonntag.
vielen Dank für die Aufklärung, jetzt ist soweit alles klar.
Ich wünsche Euch noch einen schönen Sonntag.
Ich hätte da auch nochmal eine Frage zu Punkt 4,
[quote='BuildingDave','https://forum.eldercraft.de/index.php/T ... =35#post35']4. Wenn man auf Grundstücken die benachbart sind als Owner/Member eingetragen ist, darf man nur dort Tiere schlachten oder in irgend einer Art nutzen, wo man als Owner eingetragen ist.
[/quote]also darf ich wenn ich in einer Stadt ein Gs habe bei einem Freund in der selben Stadt noch schlachten, so lange dieses gs etwas weiter entfernt von meinem gs ist? Oder generell nur noch 125 Tiere in einer Stadt die ich zum schlachten nutzen darf?
[quote='BuildingDave','https://forum.eldercraft.de/index.php/T ... =35#post35']4. Wenn man auf Grundstücken die benachbart sind als Owner/Member eingetragen ist, darf man nur dort Tiere schlachten oder in irgend einer Art nutzen, wo man als Owner eingetragen ist.
[/quote]also darf ich wenn ich in einer Stadt ein Gs habe bei einem Freund in der selben Stadt noch schlachten, so lange dieses gs etwas weiter entfernt von meinem gs ist? Oder generell nur noch 125 Tiere in einer Stadt die ich zum schlachten nutzen darf?
- BuildingDave
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wenn es nicht benachbart ist ist es ok, ja